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Artikel 2 · BT-Drs. 17/5391 · S. 21

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutz-

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutz-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung im In-
haltsverzeichnis auf Grund der Einfügung des neuen § 71a
BNatSchG.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 7)
Es handelt sich um eine Anpassung der in der Vorschrift ent-
haltenen Verweisung an die europäische Vogelschutzricht-
linie in ihrer seit November 2009 geltenden Fassung. Inhalt-
liche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Zu Nummer 3 (Änderung von § 69)
Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie Umweltstrafrecht be-
trifft den Schutz von Natura 2000-Gebieten, der im deut-
schen Recht bisher mit dem Ordnungswidrigkeitentat-
bestand in § 69 Absatz 3 Nummer 6 BNatSchG umgesetzt
wurde. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 329
Absatz 4 StGB wird dieses Verhalten nunmehr unter Strafe
gestellt. Der bisherige Bußgeldtatbestand hat daher keinen
Regelungsgehalt mehr und ist aufzuheben.
Zu Nummer 4 (Änderung von § 71 und Einführung eines
neuen § 71a)
1. Artikel 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 2 Buch-
stabe b Nummer i erster Spiegelstrich der Richtlinie Um-
weltstrafrecht erfasst die Tötung, die Zerstörung und die
Entnahme von Tier- oder Pflanzenarten, die im Anhang IV
der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richt-
linie – FFH-Richtlinie) aufgeführt sind (zur Strafbarkeit
des Besitzes vgl. unten Nummer 7). Bei diesen Arten
handelt es sich um streng geschützte Arten nach § 7 Ab-
satz 2 Nummer 14 Buchstabe b BNatSchG. Die Strafbe-
wehrung erfolgt in Form eines unechten Mischtatbestan-
des (§ 71 Absatz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 2
Nummer 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1
BNatSchG). Die Vorgabe der Richtlinie wird von § 71
Absatz 1 BNatSchG in der Fassung des Entwurfs erfüllt,
der im Wesentlichen § 71 Absat

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.828 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5391, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.782–98.610 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert edd5873c3e22e9fa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP