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Artikel 2 · BT-Drs. 17/5391 · S. 21
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutz-
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutz- gesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung im In- haltsverzeichnis auf Grund der Einfügung des neuen § 71a BNatSchG. Zu Nummer 2 (Änderung von § 7) Es handelt sich um eine Anpassung der in der Vorschrift ent- haltenen Verweisung an die europäische Vogelschutzricht- linie in ihrer seit November 2009 geltenden Fassung. Inhalt- liche Änderungen sind damit nicht verbunden. Zu Nummer 3 (Änderung von § 69) Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie Umweltstrafrecht be- trifft den Schutz von Natura 2000-Gebieten, der im deut- schen Recht bisher mit dem Ordnungswidrigkeitentat- bestand in § 69 Absatz 3 Nummer 6 BNatSchG umgesetzt wurde. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 329 Absatz 4 StGB wird dieses Verhalten nunmehr unter Strafe gestellt. Der bisherige Bußgeldtatbestand hat daher keinen Regelungsgehalt mehr und ist aufzuheben. Zu Nummer 4 (Änderung von § 71 und Einführung eines neuen § 71a) 1. Artikel 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 2 Buch- stabe b Nummer i erster Spiegelstrich der Richtlinie Um- weltstrafrecht erfasst die Tötung, die Zerstörung und die Entnahme von Tier- oder Pflanzenarten, die im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richt- linie – FFH-Richtlinie) aufgeführt sind (zur Strafbarkeit des Besitzes vgl. unten Nummer 7). Bei diesen Arten handelt es sich um streng geschützte Arten nach § 7 Ab- satz 2 Nummer 14 Buchstabe b BNatSchG. Die Strafbe- wehrung erfolgt in Form eines unechten Mischtatbestan- des (§ 71 Absatz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG). Die Vorgabe der Richtlinie wird von § 71 Absatz 1 BNatSchG in der Fassung des Entwurfs erfüllt, der im Wesentlichen § 71 Absat
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.828 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5391, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.782–98.610 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert edd5873c3e22e9fa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP