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Artikel 7 · BT-Drs. 17/5335 · S. 25
Zu Artikel 7 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 7 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung – VwGO) Zu Nummer 1 (§ 167 VwGO) Durch diese Ergänzung wird die Zuständigkeit der Verwal- tungsgerichte für die Vollstreckbarerklärung einer Media- tionsvereinbarung einschließlich der Inverwahrungnahme geregelt. Außerdem wird sichergestellt, dass für verwal- tungsrechtliche Mediationsverfahren, die nicht im Inland durchgeführt werden und für die in der Mediationsvereinba- rung kein zuständiges Gericht bezeichnet ist, eine Auffang- zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin besteht. Zu Nummer 2 (§ 168 VwGO) Durch die Änderung von § 168 Absatz 1 VwGO wird die Aufzählung von Vollstreckungstiteln um für vollstreckbar erklärte Mediationsvereinbarungen ergänzt. Die Vollstreck- barerklärung richtet sich nach § 796d ZPO, auf den § 167 Absatz 1 VwGO verweist. Zu Nummer 3 (§ 173 VwGO) Bislang war die Zulässigkeit der gerichtsinternen Mediation im Verwaltungsprozess umstritten (vgl. nur Jan Malte von Bargen, Gerichtsinterne Mediation, Diss. 2008, S. 267 ff. m. w. N.). Durch die Änderung werden die gerichtsnahe Mediation so- wie sonstige Formen der außergerichtlichen Konfliktbeile- gung und – soweit durch Landesrechtsverordnung vorgese- hen – auf Landesebene die gerichtsinterne Mediation auch im Verwaltungsprozessrecht auf eine ausdrückliche rechtli- che Grundlage gestellt. Damit wird den in einigen Ländern durchgeführten Modellprojekten Rechnung getragen. Über § 54 Absatz 1 VwGO gilt die mit diesem Gesetz vorge- nommene Erweitung des § 41 ZPO auch für das verwal- tungsgerichtliche Verfahren. Die Änderung des § 253 ZPO wirkt sich dagegen wegen der eigenständigen Regelung des § 82 VwGO auf den Verwaltungsprozess nicht aus. Von einer entsprechenden Änderung des § 82 VwGO wurde we- gen der Besonderheiten der Verfahrensordnunge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.864 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.281–127.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP