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Artikel 5 · BT-Drs. 17/5335 · S. 24

Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset-

Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset-
zes – ArbGG)
Zu Nummer 1 (§ 9 ArbGG)
Die Änderung folgt aus der neuen Regelung des § 15 GVG.
Zu Nummer 2 (§ 54a – neu – ArbGG)
Durch die Änderung werden die außergerichtliche Konflikt-
beilegung und – soweit durch Landesrecht vorgesehen – die
gerichtsinterne Mediation auch im Arbeitsprozessrecht auf
eine ausdrückliche rechtliche Grundlage gestellt. Damit wird
den in mehreren Ländern durchgeführten Modellprojekten
Rechnung getragen.
Die Regelung des § 54a Absatz 1 und 2 Satz 1 ArbGG ent-
spricht dem neu eingeführten § 278a ZPO.
§ 54a Absatz 2 Satz 2 ArbGG stellt klar, dass während des
Ruhens des Verfahrens auf Antrag einer Partei Termin zur
mündlichen Verhandlung zu bestimmen ist. Gegebenenfalls
kann es auch nach dem Scheitern einer gerichtsnahen oder
gerichtsinternen Mediation oder eines anderen Verfahrens
der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sinnvoll sein, eine
Güteverhandlung anzuberaumen. § 54a Absatz 2 Satz 3
ArbGG dient der Wahrung des im arbeitsgerichtlichen Ver-
fahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes. Er stellt si-
cher, dass Verfahren, die wegen einer vom Gericht vorge-
schlagenen außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder einer
gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation ruhen, in der
Hauptsache zeitnah weiter betrieben werden. Für die unter
das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallenden Streitigkei-
ten bedeutet dies, dass die Parteien in diesen Fällen im Hin-
blick auf die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG die Klageerhe-
bung mit dem Hinweis auf eine geplante oder bereits
laufende Mediation oder ein anderes Verfahren der außerge-
richtlichen Konfliktbeilegung verbinden und die Anordnung
des Ruhens des Verfahrens beantragen können.
Zu Nummer 3 (§ 55 ArbGG)
Die Ergänzung des § 55 Absatz 1 Nummer 8 ArbGG dient

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.891–123.142 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….

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