Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/5335 · S. 24
Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset-
Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset- zes – ArbGG) Zu Nummer 1 (§ 9 ArbGG) Die Änderung folgt aus der neuen Regelung des § 15 GVG. Zu Nummer 2 (§ 54a – neu – ArbGG) Durch die Änderung werden die außergerichtliche Konflikt- beilegung und – soweit durch Landesrecht vorgesehen – die gerichtsinterne Mediation auch im Arbeitsprozessrecht auf eine ausdrückliche rechtliche Grundlage gestellt. Damit wird den in mehreren Ländern durchgeführten Modellprojekten Rechnung getragen. Die Regelung des § 54a Absatz 1 und 2 Satz 1 ArbGG ent- spricht dem neu eingeführten § 278a ZPO. § 54a Absatz 2 Satz 2 ArbGG stellt klar, dass während des Ruhens des Verfahrens auf Antrag einer Partei Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen ist. Gegebenenfalls kann es auch nach dem Scheitern einer gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sinnvoll sein, eine Güteverhandlung anzuberaumen. § 54a Absatz 2 Satz 3 ArbGG dient der Wahrung des im arbeitsgerichtlichen Ver- fahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes. Er stellt si- cher, dass Verfahren, die wegen einer vom Gericht vorge- schlagenen außergerichtlichen Konfliktbeilegung oder einer gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation ruhen, in der Hauptsache zeitnah weiter betrieben werden. Für die unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallenden Streitigkei- ten bedeutet dies, dass die Parteien in diesen Fällen im Hin- blick auf die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG die Klageerhe- bung mit dem Hinweis auf eine geplante oder bereits laufende Mediation oder ein anderes Verfahren der außerge- richtlichen Konfliktbeilegung verbinden und die Anordnung des Ruhens des Verfahrens beantragen können. Zu Nummer 3 (§ 55 ArbGG) Die Ergänzung des § 55 Absatz 1 Nummer 8 ArbGG dient
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.891–123.142 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP