Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/5335 · S. 22
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Ver- fahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit – FamFG) Durch die Änderung werden die gerichtsnahe und gerichts- interne Mediation sowie andere Verfahren der außergericht- lichen Konfliktbeilegung auch in Verfahren über Familien- sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit auf eine ausdrückliche rechtliche Grundlage gestellt. Die Regelung erfolgt in Buch 1 FamFG. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einvernehmliche Konfliktbeilegung zwar in Familiensachen praktisch beson- ders bedeutsam ist, auch in den übrigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aber durchaus Fälle auftreten können, die einer einvernehmlichen Streitbeilegung zugäng- lich sind. Eine ausdrückliche Regelung für den Bereich der Ehesachen und der Familienstreitsachen im FamFG ist dane- ben nicht erforderlich, da § 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG für diese Verfahren auf die Vorschriften der ZPO verweist. Die Verweisung erfasst auch die dort neu eingeführten Vorschrif- ten zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung und zur ge- richtsinternen Mediation. Die bisherige Regelung in § 135 Absatz 1, § 150 Absatz 4 FamFG wird beibehalten. Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist im Hinblick auf den neu in das FamFG eingefügten § 36a und den geänderten § 135 FamFG zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§ 23 FamFG) Der neu eingefügte § 23 Absatz 1 Satz 3 FamFG überträgt den Regelungsinhalt des neu gefassten § 253 Absatz 3 Num- mer 1 ZPO auf das FamFG. Auch in Familiensachen und in den übrigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- keit sollen sich die Beteiligten und deren Bevollmächtigte spätestens bei Einreichung der Antragsschrift in geeigneten Fällen damit ause
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.967 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 107.924–118.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP