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Artikel 4 · BT-Drs. 17/5335 · S. 22

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Ver-

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
fahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit – FamFG)
Durch die Änderung werden die gerichtsnahe und gerichts-
interne Mediation sowie andere Verfahren der außergericht-
lichen Konfliktbeilegung auch in Verfahren über Familien-
sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit auf eine ausdrückliche rechtliche Grundlage
gestellt. Die Regelung erfolgt in Buch 1 FamFG. Damit wird
dem Umstand Rechnung getragen, dass die einvernehmliche
Konfliktbeilegung zwar in Familiensachen praktisch beson-
ders bedeutsam ist, auch in den übrigen Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit aber durchaus Fälle auftreten
können, die einer einvernehmlichen Streitbeilegung zugäng-
lich sind. Eine ausdrückliche Regelung für den Bereich der
Ehesachen und der Familienstreitsachen im FamFG ist dane-
ben nicht erforderlich, da § 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG für
diese Verfahren auf die Vorschriften der ZPO verweist. Die
Verweisung erfasst auch die dort neu eingeführten Vorschrif-
ten zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung und zur ge-
richtsinternen Mediation. Die bisherige Regelung in § 135
Absatz 1, § 150 Absatz 4 FamFG wird beibehalten.
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist im Hinblick auf den neu in das
FamFG eingefügten § 36a und den geänderten § 135 FamFG
zu ergänzen.
Zu Nummer 2 (§ 23 FamFG)
Der neu eingefügte § 23 Absatz 1 Satz 3 FamFG überträgt
den Regelungsinhalt des neu gefassten § 253 Absatz 3 Num-
mer 1 ZPO auf das FamFG. Auch in Familiensachen und in
den übrigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar-
keit sollen sich die Beteiligten und deren Bevollmächtigte
spätestens bei Einreichung der Antragsschrift in geeigneten
Fällen damit ause

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.967 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 107.924–118.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….

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