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Artikel 3 · BT-Drs. 17/5335 · S. 19
Zu Artikel 3 (Änderung der Zivilprozessordnung –
Zu Artikel 3 (Änderung der Zivilprozessordnung – ZPO) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist im Hinblick auf die neu in die ZPO eingefügten §§ 278a und 796d zu ergänzen. Drucksache 17/5335 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 41 ZPO) Ein Wesensmerkmal der gerichtsinternen Mediation ist, dass die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren nicht befugt sind, in derselben Streitsache zu entscheiden. Anderenfalls müssten die Parteien nämlich befürchten, dass Richterinnen und Richter die ihnen in ihrer Eigenschaft als richterliche Mediatorinnen und Mediatoren bekannt gewordenen Tatsa- chen ihrer Entscheidung zugrunde legen. Dies würde eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre in der Mediation er- heblich erschweren und die Parteien davon abhalten, ihre hinter den jeweiligen Rechtspositionen stehenden Interessen zu offenbaren. § 41 Nummer 7 ZPO regelt daher den auch in Artikel 3 Buchstabe a Unterabsatz 2 Mediations-RL zum Ausdruck kommenden Gedanken der Trennung von gerichtsinterner Mediation und Streitentscheidung. Die Regelung stellt klar, dass die Mitwirkung an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konflikt- beilegung mit der Ausübung des Richteramts in Verfahren, die den gleichen Streitgegenstand betreffen, unvereinbar ist. Zu den Mediationsverfahren im Sinne von § 41 Nummer 7 ZPO zählen alle Mediationsformen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 MediationsG. Zu Nummer 3 (§ 253 ZPO) Die Neufassung des § 253 Absatz 3 ZPO dient dem Ziel, die Mediation und die außergerichtliche Konfliktbeilegung stär- ker im Bewusstsein der Bevölkerung und in der Beratungs- praxis der Rechtsanwaltschaft zu verankern. Dementspre- chend hat der 67. DJT 2008 beschlossen, dass die in der Rechtspflege
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5335, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.417–107.924 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 6290c3641a454c45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP