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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5312 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen, die sich
aus der Schaffung einer Übergangsregelung in § 158 und der
Streichung der Anlagen 1 bis 3 der Gewerbeordnung erge-
ben.
Zu Nummer 2 (§ 14)
Durch die Neufassung des § 14 sollen die Vorgaben für die
Erstattung der Gewerbeanzeige einschließlich der bisher als
Anlage zur Gewerbeordnung geregelten Mustervordrucke
für die Gewerbeanzeige in eine Rechtsverordnung überführt
werden. Dadurch können künftig die Mustervordrucke leich-
ter an die Anforderungen der Praxis angepasst werden und
der Gesetzgeber kann auf die Erfordernisse z. B. der techni-
schen Entwicklung im Bereich der elektronischen Erstattung
der Gewerbeanzeige flexibler reagieren. Darüber hinaus
dient die Überführung in eine Rechtsverordnung auch dem
Bürokratieabbau, da z. B. nicht mehr erforderliche Angaben
in den Mustervordrucken leichter gestrichen werden können
oder auch die Bündelungsfunktion der Gewerbeanzeige
durch Aufnahme zusätzlicher Angaben leichter gestärkt wer-
den kann.
Zu Buchstabe a (Überschrift)
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe b (Absatz 4)
Zur Erreichung dieses Ziels wird § 14 Absatz 4, der in Ver-
bindung mit den Anlagen 1 bis 3 die Mustervordrucke der
Gewerbeanzeigen gesetzlich festlegt, aufgehoben und durch
die Verordnungsermächtigung des neuen Absatzes 14 er-
setzt.
Zu Buchstabe c (Absatz 5 bis 8)
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
Zu Buchstabe d (Absatz 9)
Absatz 9 wird Absatz 8; zudem werden Folgeänderungen
vorgenommen, die notwendig sind, weil der bisherige Wort-
laut auf die Feld-Nummern der in den Anlagen 1 bis 3 ent-
haltenen Mustervordrucke verweist. In Folge der Aufhebung
der gesetzlichen Mustervordrucke und Ersetzung 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.043 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5312, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.283–29.326 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 8a100bc895bce238….

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