Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/5312 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen, die sich aus der Schaffung einer Übergangsregelung in § 158 und der Streichung der Anlagen 1 bis 3 der Gewerbeordnung erge- ben. Zu Nummer 2 (§ 14) Durch die Neufassung des § 14 sollen die Vorgaben für die Erstattung der Gewerbeanzeige einschließlich der bisher als Anlage zur Gewerbeordnung geregelten Mustervordrucke für die Gewerbeanzeige in eine Rechtsverordnung überführt werden. Dadurch können künftig die Mustervordrucke leich- ter an die Anforderungen der Praxis angepasst werden und der Gesetzgeber kann auf die Erfordernisse z. B. der techni- schen Entwicklung im Bereich der elektronischen Erstattung der Gewerbeanzeige flexibler reagieren. Darüber hinaus dient die Überführung in eine Rechtsverordnung auch dem Bürokratieabbau, da z. B. nicht mehr erforderliche Angaben in den Mustervordrucken leichter gestrichen werden können oder auch die Bündelungsfunktion der Gewerbeanzeige durch Aufnahme zusätzlicher Angaben leichter gestärkt wer- den kann. Zu Buchstabe a (Überschrift) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe b (Absatz 4) Zur Erreichung dieses Ziels wird § 14 Absatz 4, der in Ver- bindung mit den Anlagen 1 bis 3 die Mustervordrucke der Gewerbeanzeigen gesetzlich festlegt, aufgehoben und durch die Verordnungsermächtigung des neuen Absatzes 14 er- setzt. Zu Buchstabe c (Absatz 5 bis 8) Es handelt sich um redaktionelle Änderungen. Zu Buchstabe d (Absatz 9) Absatz 9 wird Absatz 8; zudem werden Folgeänderungen vorgenommen, die notwendig sind, weil der bisherige Wort- laut auf die Feld-Nummern der in den Anlagen 1 bis 3 ent- haltenen Mustervordrucke verweist. In Folge der Aufhebung der gesetzlichen Mustervordrucke und Ersetzung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.043 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5312, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.283–29.326 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 8a100bc895bce238….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP