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Artikel 3 · BT-Drs. 17/5224 · S. 29

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1
Durch das Einfügen der §§ 150c und 150d GewO (verglei-
che auch Artikel 3 Nummer 3) ist die Inhaltsübersicht ent-
sprechend zu ergänzen.
Zu Nummer 2
Früher waren nach § 150a Absatz 1 Nummer 4 GewO Be-
hörden und öffentlichen Auftraggebern Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister über Bußgeldentscheidungen nach
§ 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) zu erteilen. § 5 Absatz 1 und 2 AEntG ist am
23. April 2009 außer Kraft getreten, die Bußgeldregelung
wurde durch den weitgehend inhaltsgleichen § 23 Absatz 1
und 2 AEntG ersetzt. Artikel 3 Nummer 2 des Ersten Geset-
zes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von
Mindestarbeitsbedingungen vom 22. April 2009 (BGBl. I
S. 818) bestimmte, dass in § 150a Absatz 1 Nummer 4
GewO die Wörter „§ 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetzes“ durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Ar-
beitnehmer-Entsendegesetzes“ ersetzt werden. Als Folge
dieser Gesetzesänderungen können frühere Bußgeldent-
scheidungen nicht mehr in eine Auskunft aufgenommen
werden.
Durch die jetzige Änderung von § 150a Absatz 1 Nummer 4
GewO wird bestimmt, dass im Gewerbezentralregister ein-
getragene Bußgeldentscheidungen nach § 5 Absatz 1 oder 2
AEntG weiterhin in Auskünfte für Behörden und öffentliche
Auftraggeber zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Ent-
scheidungen aufgenommen werden. Hierdurch wird ein of-
fensichtliches Versehen bei der früheren Gesetzgebung be-
seitigt.
Zu Nummer 3
In der GewO gibt es bisher bei den Regelungen zum Gewer-
bezentralregister keine den neuen §§ 57, 57a BZRG ver-
gleichbaren gesetzlichen Regelungen zur Bearbeitung inter-
nationaler Ersuchen um Erteilung einer Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister. Diese Lücke soll nunmehr mit dem
neuen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5224, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.526–162.249 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.39) +D1D2D3D4 · Prüfwert c45b6dd3b4ca3758….

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