Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/5224 · S. 29
Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 Durch das Einfügen der §§ 150c und 150d GewO (verglei- che auch Artikel 3 Nummer 3) ist die Inhaltsübersicht ent- sprechend zu ergänzen. Zu Nummer 2 Früher waren nach § 150a Absatz 1 Nummer 4 GewO Be- hörden und öffentlichen Auftraggebern Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über Bußgeldentscheidungen nach § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu erteilen. § 5 Absatz 1 und 2 AEntG ist am 23. April 2009 außer Kraft getreten, die Bußgeldregelung wurde durch den weitgehend inhaltsgleichen § 23 Absatz 1 und 2 AEntG ersetzt. Artikel 3 Nummer 2 des Ersten Geset- zes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818) bestimmte, dass in § 150a Absatz 1 Nummer 4 GewO die Wörter „§ 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes“ durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes“ ersetzt werden. Als Folge dieser Gesetzesänderungen können frühere Bußgeldent- scheidungen nicht mehr in eine Auskunft aufgenommen werden. Durch die jetzige Änderung von § 150a Absatz 1 Nummer 4 GewO wird bestimmt, dass im Gewerbezentralregister ein- getragene Bußgeldentscheidungen nach § 5 Absatz 1 oder 2 AEntG weiterhin in Auskünfte für Behörden und öffentliche Auftraggeber zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Ent- scheidungen aufgenommen werden. Hierdurch wird ein of- fensichtliches Versehen bei der früheren Gesetzgebung be- seitigt. Zu Nummer 3 In der GewO gibt es bisher bei den Regelungen zum Gewer- bezentralregister keine den neuen §§ 57, 57a BZRG ver- gleichbaren gesetzlichen Regelungen zur Bearbeitung inter- nationaler Ersuchen um Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Diese Lücke soll nunmehr mit dem neuen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/5224 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/5224, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.526–162.249 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.39) +D1D2D3D4 · Prüfwert c45b6dd3b4ca3758….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP