Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/5126 · S. 9
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfah-
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfah- ren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 In der Inhaltsübersicht ist die neu gefasste Überschrift zum § 264 des Gesetzes über das Verfahren in Familien- sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit (FamFG) anzupassen. Zu Nummer 2 Die sich aus dem Abkommen ergebenden Ansprüche aus dem Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft sind Güterrechtssachen nach § 261 Absatz 1 FamFG. Die nach Artikel 5 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 17 des Abkommens vorgesehenen Verfahren sind denen des § 1369 Absatz 2 und der §§ 1382, 1383 BGB vergleichbar. Durch Aufnahme in § 261 Absatz 2 FamFG werden diese Verfahrensgegenstände auch zu Güter- rechtssachen erklärt. Zu Nummer 3 § 264 Absatz 1 Satz 1 FamFG regelt für Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 BGB als Ausnahme zu § 40 Absatz 2 FamFG, dass eine Entscheidung des Gerichts erst mit Rechtskraft wirksam wird. Wie § 1383 BGB beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft sieht Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens beim Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft eine Abgeltung der Aus- gleichsforderung in Natur als Sonderfall auf Antrag eines Beteiligten vor, wenn das der Billigkeit entspricht. Arti- kel 17 des Abkommens sieht die Möglichkeit einer gerichtlichen Stundung der Ausgleichsforderung vor, für die gegebenenfalls auch Sicherheit zu leisten ist, und trifft damit für den Güterstand der Wahl-Zugewinngemein- schaft eine § 1382 BGB vergleichbare Regelung. Die Regelungen der Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 17 des Abkommens sind denen der §§ 1382 und 1383 BGB ähnlich und sollen im güterrechtlichen Verfahren entspre- chend gleich behandelt werden. Aus diesem Grund soll auch in Verfahren nach Artik
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.793 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5126, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.998–26.791 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert ce7a793973252f0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP