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Artikel 4 · BT-Drs. 17/5126 · S. 9

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfah-

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfah-
ren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1
In der Inhaltsübersicht ist die neu gefasste Überschrift
zum § 264 des Gesetzes über das Verfahren in Familien-
sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit (FamFG) anzupassen.
Zu Nummer 2
Die sich aus dem Abkommen ergebenden Ansprüche aus
dem Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft sind
Güterrechtssachen nach § 261 Absatz 1 FamFG. Die
nach Artikel 5 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und
Artikel 17 des Abkommens vorgesehenen Verfahren sind
denen des § 1369 Absatz 2 und der §§ 1382, 1383 BGB
vergleichbar. Durch Aufnahme in § 261 Absatz 2 FamFG
werden diese Verfahrensgegenstände auch zu Güter-
rechtssachen erklärt.
Zu Nummer 3
§ 264 Absatz 1 Satz 1 FamFG regelt für Verfahren nach
den §§ 1382 und 1383 BGB als Ausnahme zu § 40
Absatz 2 FamFG, dass eine Entscheidung des Gerichts
erst mit Rechtskraft wirksam wird. Wie § 1383 BGB beim
Güterstand der Zugewinngemeinschaft sieht Artikel 12
Absatz 2 Satz 2 des Abkommens beim Güterstand der
Wahl-Zugewinngemeinschaft eine Abgeltung der Aus-
gleichsforderung in Natur als Sonderfall auf Antrag eines
Beteiligten vor, wenn das der Billigkeit entspricht. Arti-
kel 17 des Abkommens sieht die Möglichkeit einer
gerichtlichen Stundung der Ausgleichsforderung vor, für
die gegebenenfalls auch Sicherheit zu leisten ist, und trifft
damit für den Güterstand der Wahl-Zugewinngemein-
schaft eine § 1382 BGB vergleichbare Regelung. Die
Regelungen der Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 17
des Abkommens sind denen der §§ 1382 und 1383 BGB
ähnlich und sollen im güterrechtlichen Verfahren entspre-
chend gleich behandelt werden. Aus diesem Grund soll
auch in Verfahren nach Artik

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.793 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5126, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.998–26.791 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert ce7a793973252f0e….

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