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Artikel 7 · BT-Drs. 17/5096 · S. 30
Zu Artikel 7 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämp-
Zu Artikel 7 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämp- fungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Nummer 1 betrifft die Anpassung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 (§ 6a – neu – SchwarzArbG) § 6a Absatz 1 Satz 1 bestimmt, dass die Behörden der Zoll- verwaltung zum Zwecke der Verhütung von Straftaten, die in Zusammenhang mit einem der in § 2 SchwarzArbG genann- ten Prüfgegenstände stehen, personenbezogene Daten an eine für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zustän- dige Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – also eine Strafverfolgungsbehörde i. S. des Artikels 2 Buchstabe a RbDatA – übermitteln können. Dabei wird auch entsprechend Artikel 7 RbDatA der Gleichbehandlungsgrund- satz für Spontanübermittlungen personenbezogener Daten – bezogen auf die Verhütung von Straftaten im Sinne des Ar- tikels 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – normiert. Soweit die Datenübermittlung zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten erfolgen soll, sind die Vorschriften über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu beachten. Im Übrigen richtet sich der Datenaustausch mit ausländischen Stellen im Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsbekämp- fungsgesetzes nach den Vorschriften des Sozialgesetzbu- ches (§ 15 SchwarzArbG i. V. m. § 77 SGB X). § 6a Absatz 2 setzt Artikel 5 Absatz 3 RbDatA um und re- gelt die formellen Anforderungen, denen ein Ersuchen ge- nügen muss, damit der in Absatz 1 verankerte Gleichbe- handlungsgrundsatz zur Anwendung kommt. § 6a Absatz 3 legt fest, in welchen Fällen eine Übermittlung nicht zulässig ist. Die Gründe hierfür entsprechen den Vor- gaben des RbDatA. Nummer 1 setzt Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a RbDatA um, nach d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.579 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/5096, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.829–150.408 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e7cbf13d42cb8e3f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP