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Artikel 4 · BT-Drs. 17/5096 · S. 26
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundespolizeigesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der amtli- chen Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 (§ 32 Absatz 2 Satz 1 BPolG) Die Änderung des § 32 Absatz 2 Satz 1 dient der Klarstel- lung. Zu Nummer 3 (§ 32a – neu – BPolG) Für den Informationsaustausch speziell zwischen den Mit- gliedstaaten der Europäischen Union sieht der Rahmenbe- schluss in Artikel 3 Absatz 3 vor, dass für die Zurver- fügungstellung von Informationen und Erkenntnissen an Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten Bedin- gungen gelten sollen, die nicht strenger sind als die Bedin- gungen, die auf nationaler Ebene für die Zurverfügungstel- lung von Informationen und Erkenntnissen gelten. § 32a BPolG schafft im Rahmen dieses Rahmenbeschlusses die Befugnis der Bundespolizei, Daten zu Zwecken der Ver- hütung von Straftaten an Polizeibehörden sowie an sonstige für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zustän- dige öffentliche Stellen eines Mitgliedstaates der Euro- päischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates zu übermitteln. Wie bisher ist dabei jedoch § 3 BKAG als vor- rangige Regelung zu beachten. Danach ist grundsätzlich das BKA für die polizeiliche Datenübermittlung an das Ausland zuständig. Die Befugnis der Bundespolizei nach dem neuen § 32a Absatz 1 BPolG gestattet nach dem geänderten § 3 Absatz 3 BKAG jedoch dann eine direkte Datenübermitt- lung an die genannten ausländischen Stellen, wenn es sich um Fälle von grenzregionaler Bedeutung handelt oder Ge- fahr im Verzug ist. Ebenso wie nach dem neuen § 14a BKAG richtet sich die Datenübermittlung zu Zwecken der Strafverfolgung nach den Vorschriften über die internatio- nale Rechtshilfe in Strafsachen. Zu Absatz 1 Absatz 1 verankert den Gleichbehandlun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.758 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/5096, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.681–131.439 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e7cbf13d42cb8e3f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP