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Artikel 4 · BT-Drs. 17/5096 · S. 26

Zu Artikel 4 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Bundespolizeigesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der amtli-
chen Inhaltsübersicht.
Zu Nummer 2 (§ 32 Absatz 2 Satz 1 BPolG)
Die Änderung des § 32 Absatz 2 Satz 1 dient der Klarstel-
lung.
Zu Nummer 3 (§ 32a – neu – BPolG)
Für den Informationsaustausch speziell zwischen den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union sieht der Rahmenbe-
schluss in Artikel 3 Absatz 3 vor, dass für die Zurver-
fügungstellung von Informationen und Erkenntnissen an
Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten Bedin-
gungen gelten sollen, die nicht strenger sind als die Bedin-
gungen, die auf nationaler Ebene für die Zurverfügungstel-
lung von Informationen und Erkenntnissen gelten.
§ 32a BPolG schafft im Rahmen dieses Rahmenbeschlusses
die Befugnis der Bundespolizei, Daten zu Zwecken der Ver-
hütung von Straftaten an Polizeibehörden sowie an sonstige
für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zustän-
dige öffentliche Stellen eines Mitgliedstaates der Euro-
päischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates zu
übermitteln. Wie bisher ist dabei jedoch § 3 BKAG als vor-
rangige Regelung zu beachten. Danach ist grundsätzlich das
BKA für die polizeiliche Datenübermittlung an das Ausland
zuständig. Die Befugnis der Bundespolizei nach dem neuen
§ 32a Absatz 1 BPolG gestattet nach dem geänderten § 3
Absatz 3 BKAG jedoch dann eine direkte Datenübermitt-
lung an die genannten ausländischen Stellen, wenn es sich
um Fälle von grenzregionaler Bedeutung handelt oder Ge-
fahr im Verzug ist. Ebenso wie nach dem neuen § 14a
BKAG richtet sich die Datenübermittlung zu Zwecken der
Strafverfolgung nach den Vorschriften über die internatio-
nale Rechtshilfe in Strafsachen.
Zu Absatz 1
Absatz 1 verankert den Gleichbehandlun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.758 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5096, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.681–131.439 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e7cbf13d42cb8e3f….

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