Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/5096 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die inter-
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die inter- nationale Rechtshilfe in Strafsachen) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Nummer 1 enthält die notwendige Anpassung der Inhalts- übersicht. Zu Nummer 2 (§ 74 Absatz 4 Satz 1 IRG) Die Anpassung des § 74 Absatz 4 Satz 1 IRG ist notwendig geworden, da der bisherige § 92 IRG nunmehr die Ord- nungsnummer § 92c IRG erhält. Zu Nummer 3 (§ 91 Absatz 3 IRG) Nach dem Rahmenbeschluss finden die dortigen Regelun- gen auch auf die sog. Schengen-assoziierten Staaten An- wendung. Entsprechende Assoziierungsabkommen sind bis- lang mit Norwegen (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31), Is- land (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31) und der Schweiz (ABl. L 370 vom 17.12.2004, S. 78 und L 368 vom 15.12.2004 S. 26) geschlossen worden. Die Formulierung „aufgrund eines Assoziierungsübereinkommens“ erfasst auch den Fall, dass ein Staat (wie gegenwärtig das Fürsten- tum Liechtenstein) durch ein Protokoll dem Assoziierungs- abkommen eines anderen Staates (in dem Fall der Schweiz) beigetreten ist. § 91 Absatz 3 IRG-E enthält diesbezüglich eine Legaldefinition, auf die in den ebenfalls wegen des RbDatA anzupassenden Gesetzen verwiesen werden kann. Zu Nummer 4 (§ 92 IRG) Zu Absatz 1 Mit § 92 Absatz 1 wird die Rechtsgrundlage zur Übermitt- lung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten geschaffen. Der Begriff Information umfasst hier so- wohl Einzelangaben über sachliche und persönliche Ver- hältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person als auch Einzelangaben nicht personenbezogener Art. Im Hinblick darauf, dass nach dem Willen des Euro- päischen Gesetzgebers der Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union grund- sätzlich auf Grundlage des RbDatA erfolgen soll, ist eine Bezugnahme eines ausländis
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.248 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/5096, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.061–99.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e7cbf13d42cb8e3f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP