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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5096 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die inter-

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die inter-
nationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Nummer 1 enthält die notwendige Anpassung der Inhalts-
übersicht.
Zu Nummer 2 (§ 74 Absatz 4 Satz 1 IRG)
Die Anpassung des § 74 Absatz 4 Satz 1 IRG ist notwendig
geworden, da der bisherige § 92 IRG nunmehr die Ord-
nungsnummer § 92c IRG erhält.
Zu Nummer 3 (§ 91 Absatz 3 IRG)
Nach dem Rahmenbeschluss finden die dortigen Regelun-
gen auch auf die sog. Schengen-assoziierten Staaten An-
wendung. Entsprechende Assoziierungsabkommen sind bis-
lang mit Norwegen (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31), Is-
land (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31) und der Schweiz
(ABl. L 370 vom 17.12.2004, S. 78 und L 368 vom
15.12.2004 S. 26) geschlossen worden. Die Formulierung
„aufgrund eines Assoziierungsübereinkommens“ erfasst
auch den Fall, dass ein Staat (wie gegenwärtig das Fürsten-
tum Liechtenstein) durch ein Protokoll dem Assoziierungs-
abkommen eines anderen Staates (in dem Fall der Schweiz)
beigetreten ist. § 91 Absatz 3 IRG-E enthält diesbezüglich
eine Legaldefinition, auf die in den ebenfalls wegen des
RbDatA anzupassenden Gesetzen verwiesen werden kann.
Zu Nummer 4 (§ 92 IRG)
Zu Absatz 1
Mit § 92 Absatz 1 wird die Rechtsgrundlage zur Übermitt-
lung von Informationen einschließlich personenbezogener
Daten geschaffen. Der Begriff Information umfasst hier so-
wohl Einzelangaben über sachliche und persönliche Ver-
hältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen
Person als auch Einzelangaben nicht personenbezogener
Art. Im Hinblick darauf, dass nach dem Willen des Euro-
päischen Gesetzgebers der Informationsaustausch zwischen
Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union grund-
sätzlich auf Grundlage des RbDatA erfolgen soll, ist eine
Bezugnahme eines ausländis

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.248 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5096, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.061–99.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e7cbf13d42cb8e3f….

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