Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/4978 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung des § 312a. Zu Nummer 2 (§ 28) Die Regelung dient der Rechtsklarstellung. Bereits nach geltendem europäischem Recht sind Seeleute aus den Mit- gliedstaaten der Europäischen Union in die Versicherungs- pflicht nach dem SGB III einzubeziehen. Dies ist auch sinn- voll, da diese – anders als die übrigen ausländischen See- leute mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union – durch die erworbenen Anwartschaften Ansprüche auch in ihrem Wohnsitzstaat erwerben können. Zu Nummer 3 (§ 28a) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Anstelle des Ver- weises auf die Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, wird auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Vertragsstaaten des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz abgestellt. Dadurch werden auch weiterhin alle Staaten erfasst, in denen die Verordnungen zur Koordinie- rung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind. Zu Nummer 4 (§ 312a – neu) Nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 müssen für einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie für die Berechnung dieser Leistungen in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten be- rücksichtigt werden. Auf Verlangen des zuständigen auslän- dischen Trägers oder des Arbeitnehmers ist die Bundes- agentur für Arbeit verpflichtet, die hierzu notwendigen Da- ten zu übermitteln. Die Nutzung von vorhandenen Arbeitsbescheinigungen reicht zur Erfüllung der Meldepflichten aufgrund von Arti- kel 54 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nicht aus. Denn einerseits sollen die Arbeitgeber künftig ihre Verpflichtung zur Ausstellung von Arbeitsbescheini
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.958 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.910–77.868 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3D4 · Prüfwert 8920e460856df8f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP