Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 10 · BT-Drs. 17/4978 · S. 24

Zu Artikel 10 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)

Zu Artikel 10 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Anstelle des Ver-
weises auf die Vorschriften eines Mitgliedstaates, in dem
die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, wird
auf die Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Eu-
ropäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz abgestellt.
Dadurch wird auch weiterhin eine versicherungspflichtige
Beschäftigung nach den Vorschriften aller Staaten berück-
sichtigt, in denen die Verordnungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind.

BT-Drs. 17/4978 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.784–107.397 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3D4 · Prüfwert 8920e460856df8f4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP