Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 17/4978 · S. 24
Zu Artikel 10 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)
Zu Artikel 10 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Anstelle des Ver- weises auf die Vorschriften eines Mitgliedstaates, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, wird auf die Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Eu- ropäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz abgestellt. Dadurch wird auch weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach den Vorschriften aller Staaten berück- sichtigt, in denen die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind.
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Herkunft
BT-Drs. 17/4978, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.784–107.397 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3D4 · Prüfwert 8920e460856df8f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP