Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/4821 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Nummer 9. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles ist nur noch freiwilliger Wehrdienst nach dem neuen Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehen. Bewerberinnen und Bewerber für diesen Dienst sind mit Bewerberinnen und Be- werbern für einen freiwilligen Dienst als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit vergleichbar, die eine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten und deren Wehrdienstverhältnis nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 (künftig Nummer 3) mit dem Dienstantritt beginnt. Einen gesetzlichen Diensteintritt für einen nur freiwilligen Dienst festzusetzen, aus dem die Dienstleistenden innerhalb der ersten sechs Monate ohnehin jederzeit zu entlassen wären, ist nicht mehr sachgerecht. Deshalb sollen Wehrdienstverhältnisse nach dem Wehr- pflichtgesetz nicht mehr zu dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt, sondern mit dem Dienstantritt be- ginnen. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Nummer 3 (§ 56) Die Regelung ist auf den nicht mehr stattfindenden (Pflicht-)Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes bezogen und daher aufzuheben. Zu Nummer 4 (§ 59) Zu Buchstabe a Die auf der Grundlage einer freiwilligen Verpflichtung der Betroffenen zu treffende Entscheidung, ob eine Wehrdienst- leistung zugelassen wird, hat nicht die Bedeutung, die einen ministeriellen Zustimmungsvorbehalt erfordern würde. Er kann gestrichen werden, da eine hinreichende ministerielle Steuerung auch im Erlassweg möglich und ausreichend ist. Zu Buchstabe b Durch die in Satz 1 vorgenommene Abgrenzung zum An- wendungsbereich der Absätze 1 und 2 wird klargestellt, dass Absatz 3 alle anderen Personen erfassen soll. Dadurch wird auch die ungewollte Lück
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.998 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4821, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.316–73.314 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 194785567b0588a5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP