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Artikel 2 · BT-Drs. 17/4821 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zu Nummer 9.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles ist nur
noch freiwilliger Wehrdienst nach dem neuen Abschnitt 7
des Wehrpflichtgesetzes vorgesehen. Bewerberinnen und
Bewerber für diesen Dienst sind mit Bewerberinnen und Be-
werbern für einen freiwilligen Dienst als Soldatin auf Zeit
oder Soldat auf Zeit vergleichbar, die eine Aufforderung zum
Dienstantritt erhalten und deren Wehrdienstverhältnis nach
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 (künftig Nummer 3) mit dem
Dienstantritt beginnt. Einen gesetzlichen Diensteintritt für
einen nur freiwilligen Dienst festzusetzen, aus dem die
Dienstleistenden innerhalb der ersten sechs Monate ohnehin
jederzeit zu entlassen wären, ist nicht mehr sachgerecht.
Deshalb sollen Wehrdienstverhältnisse nach dem Wehr-
pflichtgesetz nicht mehr zu dem im Einberufungsbescheid
festgesetzten Zeitpunkt, sondern mit dem Dienstantritt be-
ginnen.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Buchstabe a.
Zu Nummer 3 (§ 56)
Die Regelung ist auf den nicht mehr stattfindenden
(Pflicht-)Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes
bezogen und daher aufzuheben.
Zu Nummer 4 (§ 59)
Zu Buchstabe a
Die auf der Grundlage einer freiwilligen Verpflichtung der
Betroffenen zu treffende Entscheidung, ob eine Wehrdienst-
leistung zugelassen wird, hat nicht die Bedeutung, die einen
ministeriellen Zustimmungsvorbehalt erfordern würde. Er
kann gestrichen werden, da eine hinreichende ministerielle
Steuerung auch im Erlassweg möglich und ausreichend ist.
Zu Buchstabe b
Durch die in Satz 1 vorgenommene Abgrenzung zum An-
wendungsbereich der Absätze 1 und 2 wird klargestellt, dass
Absatz 3 alle anderen Personen erfassen soll. Dadurch wird
auch die ungewollte Lück

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.998 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/4821, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.316–73.314 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 194785567b0588a5….

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