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Artikel 7 · BT-Drs. 17/4803 · S. 20

Zu Artikel 7 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 7 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Mit den Änderungen wird geregelt, dass die Vorschriften des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die für die Jugendfreiwilli-
gendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gelten,
auch für den Bundesfreiwilligendienst Anwendung finden.
Zu Nummer 1 (§ 27)
Die Regelung stellt sicher, dass trotz der geringfügigen Be-
zahlung während des Bundesfreiwilligendienstes Versiche-
rungspflicht zur Arbeitsförderung besteht. Freiwillige des
Bundesfreiwilligendienstes sind damit unabhängig von der
Höhe des Arbeitsentgeltes in den Schutz der Arbeitsförde-
rung einbezogen.
Zu Nummer 2 (§ 130)
Mit der Regelung wird wie bei den Jugendfreiwilligendiens-
ten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sichergestellt,
dass das während des Freiwilligendienstes erzielte atypische
Entgelt nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes be-
rücksichtigt wird. Das Arbeitslosengeld bestimmt sich in
diesen Fällen vielmehr nach dem Arbeitsentgelt, dass der
oder die Freiwillige im Bemessungsrahmen aus anderen Be-
schäftigungen erzielt hat. Hat der oder die Freiwillige kein
anderes Arbeitsentgelt im Bemessungsrahmen erzielt, ist das
Arbeitslosengeld nach dem künftig erzielbaren Arbeitsent-
gelt zu bemessen (§ 132).
Zu Nummer 3 (§ 344)
Für Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes, die zuvor
eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben,
sind – wie für Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligen-
dienstegesetz – Beiträge nach Maßgabe der Bezugsgröße zu
zahlen. Damit wird vermieden, dass für diesen Personenkreis
in Hinblick auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, das regel-
mäßig an das vor dem Freiwilligendienst erzielte Arbeitsent-
gelt anknüpft, unverhältnismäßig niedrige Beiträge an die
Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden.

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Herkunft

BT-Drs. 17/4803, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.090–87.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert a02401427085f6ca….

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