Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 17/4803 · S. 20
Zu Artikel 7 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 7 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Mit den Änderungen wird geregelt, dass die Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die für die Jugendfreiwilli- gendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gelten, auch für den Bundesfreiwilligendienst Anwendung finden. Zu Nummer 1 (§ 27) Die Regelung stellt sicher, dass trotz der geringfügigen Be- zahlung während des Bundesfreiwilligendienstes Versiche- rungspflicht zur Arbeitsförderung besteht. Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes sind damit unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes in den Schutz der Arbeitsförde- rung einbezogen. Zu Nummer 2 (§ 130) Mit der Regelung wird wie bei den Jugendfreiwilligendiens- ten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sichergestellt, dass das während des Freiwilligendienstes erzielte atypische Entgelt nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes be- rücksichtigt wird. Das Arbeitslosengeld bestimmt sich in diesen Fällen vielmehr nach dem Arbeitsentgelt, dass der oder die Freiwillige im Bemessungsrahmen aus anderen Be- schäftigungen erzielt hat. Hat der oder die Freiwillige kein anderes Arbeitsentgelt im Bemessungsrahmen erzielt, ist das Arbeitslosengeld nach dem künftig erzielbaren Arbeitsent- gelt zu bemessen (§ 132). Zu Nummer 3 (§ 344) Für Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes, die zuvor eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, sind – wie für Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligen- dienstegesetz – Beiträge nach Maßgabe der Bezugsgröße zu zahlen. Damit wird vermieden, dass für diesen Personenkreis in Hinblick auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, das regel- mäßig an das vor dem Freiwilligendienst erzielte Arbeitsent- gelt anknüpft, unverhältnismäßig niedrige Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden.
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BT-Drs. 17/4803, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.090–87.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert a02401427085f6ca….
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