Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 17/4803 · S. 20
Zu Artikel 11 (Änderung des Siebten Buches Sozial-
Zu Artikel 11 (Änderung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch) Die Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes und die Freiwilligen der Jugendfreiwilligendienste werden sozial- versicherungsrechtlich gleichgestellt. Mit den Änderungen wird geregelt, dass die Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, die für die Jugendfreiwil- ligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gel- ten, auch für die Dienste nach dem Bundesfreiwilligendienst- gesetz (Bundesfreiwilligendienst, Internationaler Jugendfrei- willigendienst) gelten. Die Freiwilligen sind als Beschäftigte in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Zugleich wird gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmer am Interna- tionalen Jugendfreiwilligendienst nach der Richtlinie Inter- nationaler Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begründet. Zu Nummer 1 (§ 2) Durch die Erweiterung der Vorschrift erhalten nunmehr auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Internationalen Freiwilligendienstes, der von der Richtlinie Internationaler Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Fa- milie, Senioren, Frauen und Jugend erfasst ist, umfassenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das besondere En- gagement der jungen Menschen, das sich in der Übernahme eines solchen Dienstes zeigt, erfährt damit Anerkennung so- wie den Schutz der Solidargemeinschaft. Die Einbeziehung in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist insbe- sondere erforderlich im Hinblick auf die mit der Tätigkeit im Ausland einhergehenden gesteigerten Gefährdungsrisiken, die besondere Anforderungen an die Prävention stellen. Da es sich zudem um einen Dienst handelt, der festen Rahmen- bedingungen unterliegt und regelmäßig mit öffentlichen Mitteln gefördert wir
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.827 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/4803, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.244–92.071 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert a02401427085f6ca….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP