Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/4401 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist aufgrund der Einfüh- rung der Datenübermittlungsvorschrift im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen erforderlich. Zu Nummer 2 (§ 8) Die Änderung soll sicherstellen, dass sich die zuständigen Behörden im Falle von Verlängerungsanträgen tatsächlich vergewissern, ob Ausschlussgründe nach § 8 Absatz 3 vor- liegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Tatsa- che, dass ein Ausländer seine Teilnahmepflicht verletzt hat, lückenlos in die Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einbezogen wird. Zu Nummer 3 (§ 31) Zu Buchstabe a Durch die Neuregelung wird die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Auf- enthaltsrecht begründet, auf drei Jahre erhöht. Die Min- destehebestandszeit war im Jahre 2000 von vier auf zwei Jahre verkürzt worden. Die Erhöhung der Mindestehebestandszeit ist erforderlich, um den Anreiz für ausschließlich zum Zwecke der Erlan- gung eines Aufenthaltstitels beabsichtigte Eheschließungen (Scheinehen) zu verringern. Wahrnehmungen aus der ausländerbehördlichen Praxis deu- ten darauf hin, dass die Verkürzung der Mindestehebe- standszeit auf zwei Jahre zu einer Erhöhung der Scheinehe- verdachtsfälle geführt hat. Darüber hinaus erhöht die Ver- längerung der Mindestehebestandszeit die Wahrscheinlich- keit, dass eine Scheinehe nachgewiesen werden kann, bevor durch sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet wird. Die Erhöhung der Mindestehebestandszeit führt nicht zu einer übermäßigen Belastung der Ehegatten, wenn keine Scheinehe vorliegt. In Fällen besonderer Härte sieht Absatz 2 bereits nach geltender Rechtslage eine Ausnahme- regelung vor. Eine besondere Härte im Sinne
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.202 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4401, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.252–40.454 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 5620b36f69523737….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP