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Artikel 1 · BT-Drs. 17/4182 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des § 261 Absatz 1 Satz 2

Zu Artikel 1 (Änderung des § 261 Absatz 1 Satz 2
Nummer 4 Buchstabe b des Straf-
gesetzbuchs)
Die FATF hat in ihrem Deutschlandbericht vom 18. Februar
2010 festgestellt, dass Marktmanipulation, Insiderhandel
und Produktpiraterie entgegen den 40+9-Empfehlungen bis-
lang nicht Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes in
Deutschland sind. Empfehlung 1 bezieht sich auf die Schaf-
fung eines Straftatbestandes der Geldwäsche und Verschlei-
erung von Vermögenswerten, wie ihn der deutsche § 261
des Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt. Die Empfehlung ver-
langt, dass bestimmte Delikte in den Vortatenkatalog aufge-
nommen werden und nennt diese in einer abschließenden
Aufzählung in einem von der FATF erarbeiteten und von
den Mitgliedstaaten der FATF gebilligten Glossar der FATF.
Darunter fallen unter anderem „counterfeiting and piracy of
products“ (Produktfälschung und Produktpiraterie) sowie
„insider trading and market manipulation“ (Insiderhandel
und Marktmanipulation).
Der Gesetzentwurf setzt diese Empfehlung um, indem er die
entsprechenden Straftatbestände in den Vortatenkatalog auf-
nimmt. Aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind dies die
Straftatbestände der Marktmanipulation und des Insider-
handels. Produktpiraterie ist in Deutschland nicht in einem
einzigen Straftatbestand geregelt, sondern in den jeweiligen
Fachgesetzen wird die vorsätzliche Verletzung von Rechten
des geistigen Eigentums behandelt. Der neue Tatbestand
verweist daher auf das Markengesetz, das Urheberrechtsge-
setz, das Gebrauchsmustergesetz, das Geschmacksmuster-
gesetz, das Patentgesetz, das Halbleiterschutzgesetz sowie
das Sortenschutzgesetz.
Diese Straftaten werden dem Katalog in § 261 Absatz 1
Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b StGB hinzugefügt. Für sie
gilt daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – wie für
all

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.028 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/4182, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.154–15.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 90c0640e0b504393….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP