Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/4182 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des § 261 Absatz 1 Satz 2
Zu Artikel 1 (Änderung des § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b des Straf- gesetzbuchs) Die FATF hat in ihrem Deutschlandbericht vom 18. Februar 2010 festgestellt, dass Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie entgegen den 40+9-Empfehlungen bis- lang nicht Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes in Deutschland sind. Empfehlung 1 bezieht sich auf die Schaf- fung eines Straftatbestandes der Geldwäsche und Verschlei- erung von Vermögenswerten, wie ihn der deutsche § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt. Die Empfehlung ver- langt, dass bestimmte Delikte in den Vortatenkatalog aufge- nommen werden und nennt diese in einer abschließenden Aufzählung in einem von der FATF erarbeiteten und von den Mitgliedstaaten der FATF gebilligten Glossar der FATF. Darunter fallen unter anderem „counterfeiting and piracy of products“ (Produktfälschung und Produktpiraterie) sowie „insider trading and market manipulation“ (Insiderhandel und Marktmanipulation). Der Gesetzentwurf setzt diese Empfehlung um, indem er die entsprechenden Straftatbestände in den Vortatenkatalog auf- nimmt. Aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind dies die Straftatbestände der Marktmanipulation und des Insider- handels. Produktpiraterie ist in Deutschland nicht in einem einzigen Straftatbestand geregelt, sondern in den jeweiligen Fachgesetzen wird die vorsätzliche Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums behandelt. Der neue Tatbestand verweist daher auf das Markengesetz, das Urheberrechtsge- setz, das Gebrauchsmustergesetz, das Geschmacksmuster- gesetz, das Patentgesetz, das Halbleiterschutzgesetz sowie das Sortenschutzgesetz. Diese Straftaten werden dem Katalog in § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b StGB hinzugefügt. Für sie gilt daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – wie für all
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.028 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4182, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.154–15.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 90c0640e0b504393….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP