Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/4144 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) Nummer 1 Redaktionelle Änderungen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa (Neufassung des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i) Die Akkreditierung von Stellen zur Begutachtung von Fahr- zeugen und Fahrzeugteilen wird zukünftig von der Deut- schen Akkreditierungsstelle wahrgenommen. Die Regelung des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i StVG ist insoweit hinfällig geworden. Zu Doppelbuchstabe bb (Änderung des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe l) In § 6 Absatz 1 Nummer 2 StVG wird eine Präzisierung im Sinne der Rechtsklarheit aufgenommen, damit einheitliche Vorgaben zu Art, Umfang und Inhalt der regelmäßigen Un- tersuchungen und Prüfungen durch eine zentrale Stelle erar- beitet und bereitgestellt werden können. Einzelheiten sind bereits mit der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006 (BGBl. I S. 470) geregelt. Die Träger der zentralen Stelle wurden mit der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ände- rung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 25. Sep- tember 2008 (BGBl. I S. 1878) bereits geregelt. Zu Doppelbuchstabe cc (Änderung des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe m) Durch die Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage wird die Aufgabenzuweisung der zentralen Stelle ebenso wie die zusätzliche Nutzung der Daten für statistische Zwecke ge- setzlich geregelt. Die detaillierte Regelung soll durch Rechtsverordnung erfolgen. Zu Buchstabe b (Änderung des § 6 Absatz 1 Nummer 5c) Die Änderung ist redaktioneller Art. Die frühere Stilllegung kommt nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungs- verordnung nicht mehr zur Anwendung. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a ( Ergänzung des § 34 Absatz 3) Die Änderung trägt dem Bürokratieabbau Rechnung. Nach § 34 Absatz 4 sind bei der Veräußeru
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4144, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.107–28.910 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert c63d15597b8101d2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP