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Artikel 1 · BT-Drs. 17/4144 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Nummer 1
Redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa (Neufassung des § 6 Absatz 1
Nummer 2 Buchstabe i)
Die Akkreditierung von Stellen zur Begutachtung von Fahr-
zeugen und Fahrzeugteilen wird zukünftig von der Deut-
schen Akkreditierungsstelle wahrgenommen. Die Regelung
des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i StVG ist insoweit
hinfällig geworden.
Zu Doppelbuchstabe bb (Änderung des § 6 Absatz 1
Nummer 2 Buchstabe l)
In § 6 Absatz 1 Nummer 2 StVG wird eine Präzisierung im
Sinne der Rechtsklarheit aufgenommen, damit einheitliche
Vorgaben zu Art, Umfang und Inhalt der regelmäßigen Un-
tersuchungen und Prüfungen durch eine zentrale Stelle erar-
beitet und bereitgestellt werden können. Einzelheiten sind
bereits mit der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006
(BGBl. I S. 470) geregelt. Die Träger der zentralen Stelle
wurden mit der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ände-
rung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 25. Sep-
tember 2008 (BGBl. I S. 1878) bereits geregelt.
Zu Doppelbuchstabe cc (Änderung des § 6 Absatz 1
Nummer 2 Buchstabe m)
Durch die Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage wird
die Aufgabenzuweisung der zentralen Stelle ebenso wie die
zusätzliche Nutzung der Daten für statistische Zwecke ge-
setzlich geregelt. Die detaillierte Regelung soll durch
Rechtsverordnung erfolgen.
Zu Buchstabe b (Änderung des § 6 Absatz 1 Nummer 5c)
Die Änderung ist redaktioneller Art. Die frühere Stilllegung
kommt nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungs-
verordnung nicht mehr zur Anwendung.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a ( Ergänzung des § 34 Absatz 3)
Die Änderung trägt dem Bürokratieabbau Rechnung. Nach
§ 34 Absatz 4 sind bei der Veräußeru

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/4144, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.107–28.910 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert c63d15597b8101d2….

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