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Artikel 1 · BT-Drs. 17/4143 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Strafandrohung in § 113 Absatz 1 StGB wird auf Frei-
heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angehoben.
Zu Buchstabe b
Das Regelbeispiel in § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1
StGB wird um das Mitsichführen von gefährlichen Werk-
zeugen ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass ne-
ben den Waffen (§ 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB)
bei einem konkret gefährlichen Einsatz auch solche Gegen-
stände erfasst sind, die von ihrer Zweckbestimmung her und
nach ihrem typischen Gebrauch an sich nicht zur Bekämp-
fung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt
werden. Die bislang von der Rechtsprechung und Literatur
vertretene Auffassung, der Waffenbegriff in § 113 Absatz 2
Satz 2 Nummer 1 StGB erfasse bereits andere gefährliche
Werkzeuge, ist vom Bundesverfassungsgericht in der Kam-
merentscheidung vom 1. September 2008 (2 BvR 2238/07
– NStZ 2009, 83) als Verstoß gegen das Analogieverbot von
Artikel 103 Absatz 2 GG bewertet worden.
Zu Nummer 2
Feuerwehrleute und Mitarbeiter anderer Rettungsdienste
werden immer häufiger Ziel von Behinderungen und tät-
lichen Angriffen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Daher
sollen unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmög-
lichkeiten auch Feuerwehrleute und Hilfeleistende anderer
Rettungsdienste über § 114 Absatz 3 StGB ausdrücklich in
die Rechtsfolgen des § 113 StGB einbezogen und vor Be-
hinderungen und tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen ge-
schützt werden.
Zu Nummer 3
Wie bei § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB sollen vor
dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsentschei-
dung vom 1. September 2008 (a. a. O.) auch in § 121
Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StGB gefährliche Werkzeuge
ausdrücklich aufgenommen werden.
Zu Nummer 4
Auch in § 125a Satz 2 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.579 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/4143, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.244–18.823 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert f063615453a20489….

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