Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/4143 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Strafandrohung in § 113 Absatz 1 StGB wird auf Frei- heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angehoben. Zu Buchstabe b Das Regelbeispiel in § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB wird um das Mitsichführen von gefährlichen Werk- zeugen ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass ne- ben den Waffen (§ 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB) bei einem konkret gefährlichen Einsatz auch solche Gegen- stände erfasst sind, die von ihrer Zweckbestimmung her und nach ihrem typischen Gebrauch an sich nicht zur Bekämp- fung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt werden. Die bislang von der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, der Waffenbegriff in § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB erfasse bereits andere gefährliche Werkzeuge, ist vom Bundesverfassungsgericht in der Kam- merentscheidung vom 1. September 2008 (2 BvR 2238/07 – NStZ 2009, 83) als Verstoß gegen das Analogieverbot von Artikel 103 Absatz 2 GG bewertet worden. Zu Nummer 2 Feuerwehrleute und Mitarbeiter anderer Rettungsdienste werden immer häufiger Ziel von Behinderungen und tät- lichen Angriffen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Daher sollen unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmög- lichkeiten auch Feuerwehrleute und Hilfeleistende anderer Rettungsdienste über § 114 Absatz 3 StGB ausdrücklich in die Rechtsfolgen des § 113 StGB einbezogen und vor Be- hinderungen und tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen ge- schützt werden. Zu Nummer 3 Wie bei § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB sollen vor dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsentschei- dung vom 1. September 2008 (a. a. O.) auch in § 121 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StGB gefährliche Werkzeuge ausdrücklich aufgenommen werden. Zu Nummer 4 Auch in § 125a Satz 2
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.579 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/4143, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.244–18.823 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert f063615453a20489….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP