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Artikel 4 · BT-Drs. 17/3983 · S. 8
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3983 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat das Regelungsvorha- ben auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft. Mit dem Regelungsvorhaben werden keine Informations- pflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen sei- nes gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben. Drucksache 17/3983 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 3 – neu – (§ 19 Absatz 4 EichG) Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen: ,3. In § 19 Absatz 4 ist das Wort „zehntausend“ durch das Wort „zweihundertfünfzigtausend“ zu ersetzen.‘ Begründung Mit der Anhebung der Bußgeldobergrenze bei eichrecht- lichen Verstößen wird dem Erfordernis Rechnung getra- gen, angemessene und differenzierte Bußgelder erheben zu können. Die bisherige Regelung des § 19 Absatz 4 ist seit rund 25 Jahren unverändert. Sie ist der wirtschaft- lichen Entwicklung in dieser Zeit, die u. a. von Globali- sierung, Unternehmensfusionierung und Rationalisie- rung geprägt ist, dringend anzupassen. In Anbetracht des wirtschaftlichen Schadens, der bei Verstößen gegen das Eichrecht für die Sozialgemeinschaft, die Verbraucher und die Wirtschaft durch Wettbewerbsverzerrung entste- hen kann, ist eine Anhebung der maximalen Bußgeld- höhe von derzeit 10 000 Euro auf 250 000 Euro nach- drücklich geboten.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.609–39.032 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 9ae781cf148a976c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP