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Artikel 4 · BT-Drs. 17/3983 · S. 8

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3983
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat das Regelungsvorha-
ben auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten
begründet werden, geprüft.
Mit dem Regelungsvorhaben werden keine Informations-
pflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen sei-
nes gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.
Drucksache 17/3983 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November
2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 – neu – (§ 19 Absatz 4 EichG)
Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
,3. In § 19 Absatz 4 ist das Wort „zehntausend“ durch
das Wort „zweihundertfünfzigtausend“ zu ersetzen.‘
Begründung
Mit der Anhebung der Bußgeldobergrenze bei eichrecht-
lichen Verstößen wird dem Erfordernis Rechnung getra-
gen, angemessene und differenzierte Bußgelder erheben
zu können. Die bisherige Regelung des § 19 Absatz 4 ist
seit rund 25 Jahren unverändert. Sie ist der wirtschaft-
lichen Entwicklung in dieser Zeit, die u. a. von Globali-
sierung, Unternehmensfusionierung und Rationalisie-
rung geprägt ist, dringend anzupassen. In Anbetracht des
wirtschaftlichen Schadens, der bei Verstößen gegen das
Eichrecht für die Sozialgemeinschaft, die Verbraucher
und die Wirtschaft durch Wettbewerbsverzerrung entste-
hen kann, ist eine Anhebung der maximalen Bußgeld-
höhe von derzeit 10 000 Euro auf 250 000 Euro nach-
drücklich geboten.

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.609–39.032 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 9ae781cf148a976c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP