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Artikel 5 · BT-Drs. 17/3972 · S. 11

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes
über den Auswärtigen Dienst)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderungen zu den Änderungen in den
Nummern 5, 6, 8 und 9.
Zu Nummer 2 (§ 15)
Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs im Hinblick auf die
Änderung in Nummer 5 Buchstabe c (§ 19 Absatz 4).
Zu Nummer 3 (§ 18)
Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs im Hinblick auf die
Änderung in Nummer 5 Buchstabe c (§ 19 Absatz 4).
Zu Nummer 4 (Überschrift vor § 19)
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 5.
Zu Nummer 5 (§ 19)
Zu Buchstabe a (Überschrift)
Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe c.
Zu Buchstabe b (§ 19 Absatz 1)
Die Ersetzung des Wortes „Ehepartner“ durch das Wort
„Ehegatte“ bewirkt eine Vereinheitlichung des Sprachge-
brauchs. Durch die Ersetzung der Wörter „durch seinen
Ehepartner und seine Kinder“ durch die Wörter „durch
seine Kinder, seinen Ehegatten und dessen Kinder“ wird
klargestellt, dass auch die Kinder der Ehegatten und Le-
benspartner des Beamten in den Anwendungsbereich der
Vorschrift fallen.
Zu Buchstabe c (§ 19 Absatz 4)
Die Neufassung bewirkt, dass auch der Lebenspartner des
Beamten und die Kinder des Lebenspartners zu den Fami-
lienangehörigen im Sinne des Gesetzes zählen.
Drucksache 17/3972 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Buchstabe d (§ 19 Absatz 6 – neu –)
Die neu eingefügte Vorschrift bewirkt, dass die Vorschriften
über die Fürsorge des Auswärtigen Amts gegenüber den
Ehegatten der ins Ausland entsandten Beamten auch auf die
Lebenspartner der ins Ausland entsandten Beamten anzu-
wenden sind. Dabei handelt es sich insbesondere um fol-
gende Regelungen des Gesetzes über den Auswärtigen
Dienst:
– Fürsorge und Schutz für Lebenspartner als Familienan-
gehörige des Beamten nach § 15,
– Beihilfen an Beamte in Krankheits-, Geburts- und 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.673 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3972, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.451–36.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert b6e19c755bcb0bc3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP