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Artikel 2 · BT-Drs. 17/3972 · S. 10
Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungs-
Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 2 (§1a – neu –) Die neu eingefügte Vorschrift bewirkt die Einbeziehung von Lebenspartnern in die ehebezogenen Regelungen des Beam- tenversorgungsgesetzes. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes: – Erhöhungsbetrag zur Mindestversorgung für hinterblie- bene Lebenspartner nach § 14 Absatz 4 und 5, – Sterbegeld für hinterbliebene Lebenspartner nach § 18 Absatz 1, – Witwengeld für hinterbliebene Lebenspartner nach den §§ 19 und 20, – Witwenabfindung für hinterbliebene Lebenspartner nach § 21, – Unterhaltsbeitrag für hinterbliebene Lebenspartner ohne Witwengeldanspruch nach § 22, – Unterhaltsbeitrag für frühere Lebenspartner nach § 26, – einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschä- digung für hinterbliebene Lebenspartner nach § 43, – Schadensausgleich in besonderen Fällen für hinterblie- bene Lebenspartner nach § 43a, – Anrechnungsvorschriften beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Bezügen (Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen, weitere Versorgungsbe- züge, Renten) nach den §§ 53 bis 56, – Kürzung der Versorgungsbezüge nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 57, – Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für hinterbliebene Lebenspartner nach § 61. Zu Nummer 3 (§ 18) Sprachliche Änderung. Zu Nummer 4 (§ 21) Zu Buchstabe a (§ 21 Absatz 1) Die Änderung stellt sicher, dass nicht nur Witwen mit Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag, die eine Ehe eingehen, eine Witwenabfindung erhalten (bis- herige Rechtslage), sondern auch Witwen mit Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag, die eine ein- getragene Lebenspartnerschaft eingehen. Im Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.740 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3972, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.008–27.748 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert b6e19c755bcb0bc3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP