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Artikel 2 · BT-Drs. 17/3972 · S. 10

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungs-

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 2 (§1a – neu –)
Die neu eingefügte Vorschrift bewirkt die Einbeziehung von
Lebenspartnern in die ehebezogenen Regelungen des Beam-
tenversorgungsgesetzes. Dabei handelt es sich insbesondere
um folgende Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes:
– Erhöhungsbetrag zur Mindestversorgung für hinterblie-
bene Lebenspartner nach § 14 Absatz 4 und 5,
– Sterbegeld für hinterbliebene Lebenspartner nach § 18
Absatz 1,
– Witwengeld für hinterbliebene Lebenspartner nach den
§§ 19 und 20,
– Witwenabfindung für hinterbliebene Lebenspartner nach
§ 21,
– Unterhaltsbeitrag für hinterbliebene Lebenspartner ohne
Witwengeldanspruch nach § 22,
– Unterhaltsbeitrag für frühere Lebenspartner nach § 26,
– einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschä-
digung für hinterbliebene Lebenspartner nach § 43,
– Schadensausgleich in besonderen Fällen für hinterblie-
bene Lebenspartner nach § 43a,
– Anrechnungsvorschriften beim Zusammentreffen von
Versorgungsbezügen mit weiteren Bezügen (Erwerbs-
und Erwerbsersatzeinkommen, weitere Versorgungsbe-
züge, Renten) nach den §§ 53 bis 56,
– Kürzung der Versorgungsbezüge nach Aufhebung der
Lebenspartnerschaft nach § 57,
– Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge
für hinterbliebene Lebenspartner nach § 61.
Zu Nummer 3 (§ 18)
Sprachliche Änderung.
Zu Nummer 4 (§ 21)
Zu Buchstabe a (§ 21 Absatz 1)
Die Änderung stellt sicher, dass nicht nur Witwen mit
Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag,
die eine Ehe eingehen, eine Witwenabfindung erhalten (bis-
herige Rechtslage), sondern auch Witwen mit Anspruch auf
Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag, die eine ein-
getragene Lebenspartnerschaft eingehen. Im Zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.740 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3972, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.008–27.748 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert b6e19c755bcb0bc3….

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