Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 17/3628 · S. 30
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten) Artikel 7 regelt das Inkrafttreten. Um den Mitteilungspflichtigen, den Emittenten und der BaFin eine Vorbereitung auf die neuen Mitteilungspflichten zu ermöglichen, ist eine Übergangsfrist von neun Monaten vorgesehen. Um die elektronischen Voraussetzungen für die Anlage der Mitarbeiterdatenbank zu schaffen, ist schließlich für den § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes eine Übergangsfrist von 12 Monaten vorgesehen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/3628 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf auf Büro- kratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten be- gründet werden. Der Gesetzentwurf gehört mit Blick auf die Bürokratiekosten zu den belastendsten, die der Normenkon- trollrat (NKR) im Laufe seiner Tätigkeit geprüft hat. Mit dem Gesetzentwurf werden 14 neue Informationspflich- ten für die Wirtschaft eingeführt und eine bestehende Infor- mationspflicht geändert. Die Informationspflichten führen nach Angaben des Ressorts zu zusätzlichen Bürokratiekos- ten von jährlich rund 24 000 000 Euro. Hinzu kommen rund 3 000 000 Euro einmaliger Umstellungsaufwand. Bei den kostenintensivsten Informationspflichten handelt es sich um – die Kundeninformation nach § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG (jährlich rund 22 600 000 Euro) und – die Anzeigen der Anlageberater und Vertriebsbeauftrag- ten und Compliance-Beauftragten nach § 34d WpHG (jährlich rund 780 000 Euro und einmalig 3 000 000 Euro). Daneben wird eine Informationspflicht für den Bürger (Nachweis des Bestands vor Rückgabeerklärung) und eine Pflicht für die Verwaltung (Führen eines Melderegisters durch die BaFin) eingeführt. Das gesetzliche Mandat des Nationalen Normenkontrollrats bezieht sich auf die Prüfung der Büro
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 62.370 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3628, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.180–200.550 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert d77d04a84e420029….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP