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Artikel 2 · BT-Drs. 17/3628 · S. 25

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs-

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes)
Die Änderung dient der Verbesserung der Transparenz im
Rahmen von Übernahmeverfahren nach dem WpÜG, indem
sie eine Angabepflicht hinsichtlich der nach den §§ 25 und
25a WpHG mitteilungspflichtigen Finanzinstrumente statu-
iert. Dieser Offenlegungspflicht in den sog. Wasserstands-
meldungen kann eine besondere Bedeutung zukommen,
wenn der Kapitalmarkt unsicher ist, ob eine vom Bieter vor-
gesehene Mindestannahmeschwelle zum Ablauf der Annah-
mefrist erreicht werden wird. Ein erheblicher Positionsauf-
bau in Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten wäre
Drucksache 17/3628 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ein deutliches Zeichen für eine höhere Erfolgswahrschein-
lichkeit des Angebotes.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3628, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.766–109.545 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert d77d04a84e420029….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP