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Artikel 3 · BT-Drs. 17/3403 · S. 48

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen zu den Artikeln 1
und 2)
Artikel 3 enthält Folgeänderungen zu den Artikeln 1 und 2
im Gerichtsverfassungsgesetz und im Jugendgerichtsgesetz.
Zu Absatz 1 (Gerichtsverfassungsgesetz)
In den drei Absätzen des § 74f und in den zwei Absätzen des
§ 120a GVG ist jeweils die Formulierung „in den Fällen“
durch die Wörter „im Fall“ zu ersetzen. Bei diesen Änderun-
gen handelt es sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Num-
mer 4, die dem Umstand Rechnung tragen, dass § 66b StGB
zukünftig nur noch einen Fall regelt, nämlich die nachträgli-
che Anordnung der Sicherungsverwahrung nach für erledigt
erklärter Unterbringung in einem psychiatrischen Kranken-
haus.
Zu Absatz 2 (Jugendgerichtsgesetz)
Absatz 2 enthält vor allem technische Folgeänderungen zum
Recht der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht.
Anpassungen zum Recht der Führungsaufsicht sieht der Ent-
wurf nicht vor. Die entsprechenden Erweiterungen (Artikel 1
Nummer 1, 6 bis 9 sowie Artikel 2 Nummer 7), insbesondere
um das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwa-
chung, gelten auch hier, unabhängig davon, ob die Führungs-
aufsicht vom Gericht angeordnet worden oder kraft Gesetzes
eingetreten ist (zur Anwendbarkeit der Regelungen über die
Führungsaufsicht auch in den letztgenannten Fällen vgl. nur
BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 2 BvR 2143/07,
bei juris Rn. 5). Dies gilt auch für die in § 68d Absatz 2 Satz 1
StGB-E enthaltene Vorgabe, spätestens alle zwei Jahre zu
prüfen, ob eine auf eine elektronische Aufenthaltsüberwa-
chung gerichtete Weisung aufzuheben ist, und die Pflicht des
Gerichts, auch schon vor Ablauf dieser Fristen aufgrund ei-
nes entsprechenden Antrags oder beim Vorliegen konkreter
Umstände, die auf eine Entbehrlichkeit der Maßnahme hin-
deuten, von Amts wegen deren Au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.979 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3403, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 286.137–291.116 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 2dcbe1827c91d9e6….

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