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Artikel 9 · BT-Drs. 17/3356 · S. 19

Zu Artikel 9 (Änderung der Verwaltungsgerichts-

Zu Artikel 9 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
ordnung)
Die Änderung passt die Regelung der Prozessvertretung
durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie an. Die
EU-Dienstleistungsrichtlinie verbietet sowohl in Artikel 15
(Niederlassungsfreiheit) als auch in Artikel 16 (Dienstleis-
tungsfreiheit) Diskriminierungen wegen der beruflichen
Hauptniederlassung einer Dienstleistungserbringerin oder
eines Dienstleistungserbringers in einem anderen Mitglied-
staat. Da die Prozessvertretung durch Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrer eine (neben-)berufliche Dienstleistung
darstellt, die dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleis-
tungsrichtlinie unterfällt, darf die Zulässigkeit der Prozess-
vertretung nicht davon abhängen, ob diese an einer deut-
schen Hochschule oder an der Hochschule eines anderen
EU-Mitgliedstaates tätig sind.
Das geltende Tatbestandsmerkmal „Rechtslehrer an einer
deutschen Hochschule“, das durch einen Verweis auf das
Hochschulrahmengesetz präzisiert wird, soll daher durch
eine neue Formulierung ersetzt werden, die einerseits auch
auf ausländische Hochschulen anwendbar ist und anderer-
seits der bevorstehenden Aufhebung des Hochschulrahmen-
gesetzes Rechnung trägt. Die nunmehr vorgesehene Formu-
lierung „an staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch-
schulen“ entspricht für deutsche Hochschulen inhaltlich
dem bisherigen Verweis, umfasst also insbesondere sowohl
Universitäten als auch Fachhochschulen. Wie bisher ergibt
sich der Kreis der maßgeblichen Bildungseinrichtungen aus
den Hochschulgesetzen der Länder. Das Hochschulrahmen-
gesetz hat schon bislang den Hochschulbegriff nicht mate-
riell definiert, sondern auf das Landesrecht verwiesen. Zwar
werden in § 1 des Hochschulrahmengesetzes einzelne H

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.419 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/3356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.052–76.471 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3D4 · Prüfwert 072765b7832558e5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP