Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/3356 · S. 19
Zu Artikel 9 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 9 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung) Die Änderung passt die Regelung der Prozessvertretung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie an. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verbietet sowohl in Artikel 15 (Niederlassungsfreiheit) als auch in Artikel 16 (Dienstleis- tungsfreiheit) Diskriminierungen wegen der beruflichen Hauptniederlassung einer Dienstleistungserbringerin oder eines Dienstleistungserbringers in einem anderen Mitglied- staat. Da die Prozessvertretung durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine (neben-)berufliche Dienstleistung darstellt, die dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleis- tungsrichtlinie unterfällt, darf die Zulässigkeit der Prozess- vertretung nicht davon abhängen, ob diese an einer deut- schen Hochschule oder an der Hochschule eines anderen EU-Mitgliedstaates tätig sind. Das geltende Tatbestandsmerkmal „Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule“, das durch einen Verweis auf das Hochschulrahmengesetz präzisiert wird, soll daher durch eine neue Formulierung ersetzt werden, die einerseits auch auf ausländische Hochschulen anwendbar ist und anderer- seits der bevorstehenden Aufhebung des Hochschulrahmen- gesetzes Rechnung trägt. Die nunmehr vorgesehene Formu- lierung „an staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- schulen“ entspricht für deutsche Hochschulen inhaltlich dem bisherigen Verweis, umfasst also insbesondere sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen. Wie bisher ergibt sich der Kreis der maßgeblichen Bildungseinrichtungen aus den Hochschulgesetzen der Länder. Das Hochschulrahmen- gesetz hat schon bislang den Hochschulbegriff nicht mate- riell definiert, sondern auf das Landesrecht verwiesen. Zwar werden in § 1 des Hochschulrahmengesetzes einzelne H
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.419 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.052–76.471 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3D4 · Prüfwert 072765b7832558e5….
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