Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/3356 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Rechtsdienstleis-
Zu Artikel 2 (Änderung des Rechtsdienstleis- tungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung von § 13) Auch die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) entspricht der Neuregelung in der BRAO. Das RDG bezweckt ebenso wie BRAO und Patentanwaltsordnung den Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3356 Schutz der Rechtspflege, der Rechtsuchenden und der Rechtsordnung. Daher können registrierte Personen nach dem RDG ebenso wenig wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Patentanwältinnen und Patentanwälte aufgrund einer bloßen Genehmigungsfiktion eine Berufszu- lassung erhalten. Zu Nummer 2 (Änderung von § 16) Gegen die obligatorische Bekanntmachung des Geburts- jahres natürlicher registrierter Personen ist eingewandt wor- den, diese verstoße gegen deren Grundrecht auf informa- tionelle Selbstbestimmung. Zweck der Veröffentlichung des Geburtsdatums ist es, Verwechslungen bei Namens- und Ortsgleichheit zweier registrierter Personen zu vermeiden (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdruck- sache 16/3655, S. 75). Angesichts der geringen Gesamtzahl der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Per- sonen werden solche Namens- und Ortsidentitäten aller- dings – anders als etwa im Bereich der Insolvenzbekannt- machungen – nur äußerst selten vorkommen, so dass eine obligatorische Bekanntmachung des Geburtsjahres ohne vorherige Prüfung, ob im Einzelfall eine konkrete Ver- wechslungsgefahr besteht, unverhältnismäßig sein könnte. Um den Aufwand bei den Registrierungsbehörden nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf eine solche Verwechs- lungsgefahr zu erhöhen, soll auf die Angabe des Geburts- jahres bei registrierten Personen und qualifizierten Personen künftig insgesamt verzichtet werden.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.169–47.910 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3D4 · Prüfwert 072765b7832558e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP