Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 17/3356 · S. 19
Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesverfassungs-
Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesverfassungs- gerichtsgesetzes) Die Änderung entspricht der Neuregelung in § 67 VwGO, auf deren Begründung Bezug genommen wird. Zugleich soll aus Gründen der Harmonisierung mit den übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen künftig die Be- fähigung zum Richteramt auch für die Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht Voraussetzung sein. Die damit gewährleistete besondere Kenntnis des deutschen Rechts ist angesichts der räumlichen Erweiterung des Kreises der ver- tretungsbefugten Hochschullehrerinnen und Hochschul- lehrer für die Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht unerlässlich.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.656–77.292 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3D4 · Prüfwert 072765b7832558e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP