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Artikel 2 · BT-Drs. 17/3354 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/

Zu Artikel 2 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/
EU)
Zu Nummer 1 (§ 8)
Es handelt sich um eine klarstellende Korrektur, da der elek-
tronische Aufenthaltstitel und die entsprechend zu behan-
delnden Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarten einheit-
lich als Dokumente mit elektronischem Speicher- und Ver-
arbeitungsmedium angegeben werden.
Zu Nummer 2 (§ 11)
Ebenfalls in dem einheitlichen Format der EU-Verordnun-
gen sollen künftig die Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 2
Satz 1 sowie die Daueraufenthaltskarte nach § 5 Absatz 6
Satz 2 ausgestellt werden. Diese Dokumente werden an frei-
zügigkeitsberechtigte drittstaatsangehörige Familienange-
hörige von Unionsbürgern erteilt. Der Rat der Europäischen
Union hat zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 380/
2008 zur Einführung einheitlicher eigenständiger Aufent-
haltstitel mit Lichtbild und Fingerabdrücken am 18. April
2008 eine Erklärung der Mitgliedstaaten verabschiedet
(Dok. 8622/08 ADD 1 PV/CONS 26 JAI 188 vom 11. Juni
2008 und Dok. 15145/08 CRS/CRP vom 24. November
2008), wonach für die Ausstellung von Aufenthaltskarten
für Familienangehörige von EU-Bürgern das einheitliche
Format für Aufenthaltstitel, einschließlich biometrischer
Merkmale, Verwendung finden soll. Die Erklärung der Mit-
gliedstaaten bezieht sich auf Artikel 5a der eAT-Ver-
ordnung, wonach die Mitgliedstaaten das vorgesehene ein-
heitliche Format auch für andere als in dieser Verordnung
vorgesehenen Zwecke verwenden können. Dabei ist nach
Drucksache 17/3354 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
den Vorgaben der Verordnung sicherzustellen, dass eine
Verwechselung mit den sonst im einheitlichen Format beur-
kundeten Aufenthaltsrechten nicht möglich ist, und dass die
Rechtsnatur des beurkundeten Aufenthaltsrechts eindeutig
angegeben wird.
Auf Aufentha

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.747 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/3354, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.475–77.222 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 68479dd4f5a47e4b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP