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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3183 · S. 4
Zu Artikel 1 (Änderung des Ausgleichsleistungs-
Zu Artikel 1 (Änderung des Ausgleichsleistungs- gesetzes) Zu Nummer 1 Buchstabe a (§ 3 Absatz 5 Satz 1) Die Regelung dient der Klarstellung. Berechtigte nach § 3 Absatz 5, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 2009 be- stehenden Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Absatz 1 und 2 be- reits landwirtschaftliche Flächen erworben haben, bleiben vom begünstigten Erwerb nach § 3 Absatz 5 ausgeschlossen. Für Berechtigte, die von der ursprünglich bestehenden und nach dem 31. Dezember 2009 erloschenen Erwerbsmöglich- keit nach § 3 Absatz 1 und 2 keinen Gebrauch gemacht ha- ben, wird die Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Absatz 5 eröff- net. Damit wird einerseits dem Wiedergutmachungsgedan- ken der Regelung zum begünstigten Flächenerwerb Rech- nung getragen, andererseits wird sichergestellt, dass entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Ausschlus- ses nach § 3 Absatz 5 Satz 1 eine zur einer Überkompensa- tion führende doppelte begünstigte Erwerbsmöglichkeit ver- mieden wird. Zu Nummer 1 Buchstabe b (§ 3 Absatz 5 Satz 8) Die Regelung erweitert die Möglichkeit der Übertragung des Erwerbsrechts auf Angehörige des Berechtigten nach § 3 Absatz 5 Ausgleichsleistungsgesetz. Neben den bisher er- fassten Ehegatten, den Lebenspartnern und den Angehörigen des ersten und zweiten Grades werden durch die Verweisung auf die § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 BGB auch Angehörige des dritten bis vierten Grades umfasst. Die Erweiterung ist sachgerecht, um Alteigentümern die u. a. aus Altersgründen nicht mehr in der Lage sind, ihr Erwerbs- recht auszuüben, jedoch keine Verwandten des nach beste- hender Regelung erforderlichen Grades haben, zu ermög- lichen, das Erwerbsrecht an andere Angehörige zu über- tragen. Zu Nummer 1 Buchstabe c (§ 3 Absatz 7a – neu) Mit der Regelun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.700 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3183, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.333–16.033 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert d71261a358af321f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP