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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3183 · S. 4

Zu Artikel 1 (Änderung des Ausgleichsleistungs-

Zu Artikel 1 (Änderung des Ausgleichsleistungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 Buchstabe a (§ 3 Absatz 5 Satz 1)
Die Regelung dient der Klarstellung. Berechtigte nach § 3
Absatz 5, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 2009 be-
stehenden Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Absatz 1 und 2 be-
reits landwirtschaftliche Flächen erworben haben, bleiben
vom begünstigten Erwerb nach § 3 Absatz 5 ausgeschlossen.
Für Berechtigte, die von der ursprünglich bestehenden und
nach dem 31. Dezember 2009 erloschenen Erwerbsmöglich-
keit nach § 3 Absatz 1 und 2 keinen Gebrauch gemacht ha-
ben, wird die Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Absatz 5 eröff-
net. Damit wird einerseits dem Wiedergutmachungsgedan-
ken der Regelung zum begünstigten Flächenerwerb Rech-
nung getragen, andererseits wird sichergestellt, dass
entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Ausschlus-
ses nach § 3 Absatz 5 Satz 1 eine zur einer Überkompensa-
tion führende doppelte begünstigte Erwerbsmöglichkeit ver-
mieden wird.
Zu Nummer 1 Buchstabe b (§ 3 Absatz 5 Satz 8)
Die Regelung erweitert die Möglichkeit der Übertragung des
Erwerbsrechts auf Angehörige des Berechtigten nach § 3
Absatz 5 Ausgleichsleistungsgesetz. Neben den bisher er-
fassten Ehegatten, den Lebenspartnern und den Angehörigen
des ersten und zweiten Grades werden durch die Verweisung
auf die § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1
und § 1928 Absatz 1 BGB auch Angehörige des dritten bis
vierten Grades umfasst.
Die Erweiterung ist sachgerecht, um Alteigentümern die u. a.
aus Altersgründen nicht mehr in der Lage sind, ihr Erwerbs-
recht auszuüben, jedoch keine Verwandten des nach beste-
hender Regelung erforderlichen Grades haben, zu ermög-
lichen, das Erwerbsrecht an andere Angehörige zu über-
tragen.
Zu Nummer 1 Buchstabe c (§ 3 Absatz 7a – neu)
Mit der Regelun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.700 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3183, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.333–16.033 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert d71261a358af321f….

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