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Artikel 9 · BT-Drs. 17/3030 · S. 45
Zu Artikel 9 (Bundeshaushaltsordnung)
Zu Artikel 9 (Bundeshaushaltsordnung) Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248) wurden unter anderem die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die zulässige Kredit- aufnahme in den Haushalten von Bund und Ländern neu ge- ordnet. Für den Bereich des Haushaltsrechts des Bundes sind diese Regeln im Rahmen des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes (Artikel 2 des Begleit- gesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009, BGBl. I S. 2702, 2704) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 einfachgesetzlich konkretisiert worden. Die auf den bisherigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen beruhen- den Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) müs- sen für die Zeit ab 1. Januar 2011 an das Ausführungsgesetz zu Artikel 115 des Grundgesetzes angepasst werden. Zu Nummer 1 (§ 13) Um Transparenz hinsichtlich der zulässigen Höhe der Ein- nahmen aus Krediten zur Deckung von Ausgaben auch nach Abschluss der Haushaltsberatungen zu gewährleisten, wird in § 13 Absatz 4 Nummer 2 (neu) BHO als zusätzlicher Teil des Gesamtplans eine Berechnung der nach dem Ausfüh- rungsgesetz zu Artikel 115 des Grundgesetzes zulässigen Kreditaufnahme aufgenommen. Nach dem Gesetz zur Aus- führung von Artikel 115 des Grundgesetzes sind für die Herleitung der Obergrenze der zulässigen Kreditaufnahme neben der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme, die sich aus dem Prozentsatz des nominalen Bruttoinlandsprodukts des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres her- leitet, die Konjunkturkomponente, der Saldo der finanziel- len Transaktionen sowie ggf. ein sich aus der Verpflichtung zum Abbau des Kontrollkontos zusätzlich ergebender Kor- rekturbedarf, maßgebend. Drucksache 17/3030 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Die Berechnung soll in For
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.875 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.940–163.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 1586ad4ac5656339….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP