Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 8 · BT-Drs. 17/3030 · S. 43

Zu Artikel 6 bis 8

Zu Artikel 6 bis 8
(Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, Stromsteuer-
Durchführungsverordnung)
Die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzie-
renden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forst-
wirtschaft wurden eingeführt, um diese von den Wirkungen
der ökologischen Steuerreform weitgehend zu entlasten.
Die Steuerbegünstigungen werden jedoch mittlerweile in
vielen Fällen auch von Energieverbrauchern genutzt, die
nicht zum Kreis derjenigen gehören, die ursprünglich ent-
lastet werden sollten. Dieser Fehlentwicklung soll mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf entgegengewirkt werden. Da-
rüber hinaus ist der Umfang der Steuerbegünstigungen für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der
angespannten Haushaltslage des Bundes zu reduzieren.
Maßgeblich für diese Maßnahme ist der Umstand, dass die
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Abstand
der größte Empfänger von Subventionen im Bereich der
Energie- und Stromsteuer sind (rd. 6 Mrd. Euro von insge-
samt rd. 9 Mrd. Euro).
Die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzie-
renden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forst-
Drucksache 17/3030 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
wirtschaft werden für die Jahre 2011 und 2012 kurzfristig
folgendermaßen geändert:
– Fehlentwicklungen bei der Nutzung von Steuerbegünsti-
gungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft soll
durch eine Begrenzung auf die förderungswürdigen
Sachverhalte begegnet werden.
– Mit einer Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßig-
ten Steuersätze werden Unternehmen mit einem geringe-
ren Energiebedarf von den Steuerbegünstigungen ausge-
schlossen; bei diesen kann angenommen werden, dass
sich die gesetzlichen Maßnahmen nicht spürbar auf ihre
internationale Wettbewerbsfäh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/3030 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/3030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.723–152.450 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 1586ad4ac5656339….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP