Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/3030 · S. 43
Zu Artikel 6 bis 8
Zu Artikel 6 bis 8 (Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, Stromsteuer- Durchführungsverordnung) Die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzie- renden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forst- wirtschaft wurden eingeführt, um diese von den Wirkungen der ökologischen Steuerreform weitgehend zu entlasten. Die Steuerbegünstigungen werden jedoch mittlerweile in vielen Fällen auch von Energieverbrauchern genutzt, die nicht zum Kreis derjenigen gehören, die ursprünglich ent- lastet werden sollten. Dieser Fehlentwicklung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entgegengewirkt werden. Da- rüber hinaus ist der Umfang der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes zu reduzieren. Maßgeblich für diese Maßnahme ist der Umstand, dass die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Abstand der größte Empfänger von Subventionen im Bereich der Energie- und Stromsteuer sind (rd. 6 Mrd. Euro von insge- samt rd. 9 Mrd. Euro). Die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzie- renden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forst- Drucksache 17/3030 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode wirtschaft werden für die Jahre 2011 und 2012 kurzfristig folgendermaßen geändert: – Fehlentwicklungen bei der Nutzung von Steuerbegünsti- gungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft soll durch eine Begrenzung auf die förderungswürdigen Sachverhalte begegnet werden. – Mit einer Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßig- ten Steuersätze werden Unternehmen mit einem geringe- ren Energiebedarf von den Steuerbegünstigungen ausge- schlossen; bei diesen kann angenommen werden, dass sich die gesetzlichen Maßnahmen nicht spürbar auf ihre internationale Wettbewerbsfäh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.723–152.450 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 1586ad4ac5656339….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP