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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3052 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Die Begriffsbestimmungen werden – soweit erforderlich –
um die durch die in Artikel 3 Nummer 1 und 2 der Richtlinie
2009/71/EURATOM neu eingeführten Definitionen erwei-
tert. Soweit die verwendeten Begrifflichkeiten in der Wort-
wahl von denen der Richtlinie abweichen, wird – wie aus-
weislich des Erwägungsgrundes 10 der Richtlinie 2009/71/
EURATOM zulässig – hierdurch den einzelstaatlichen Um-
Drucksache 17/3052 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ständen Rechnung getragen und die Begrifflichkeiten an die
bereits im Atomgesetz verwendeten Begriffe und Definitio-
nen angepasst. Die Begriffsbedeutung bleibt dabei inhaltlich
in vollem Umfang gewahrt.
Der Begriff der kerntechnischen Anlage umfasst die Anlagen
nach § 7 Absatz 1 (vgl. § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe a),
Zwischenlagerungen für bestrahlte Kernbrennstoffe (vgl. § 2
Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe b) sowie Zwischenlagerun-
gen, wenn die dort gelagerten radioaktiven Abfälle aus dem
Betrieb der kerntechnischen Anlage resultieren, auf deren
Gelände sich die Zwischenlagerung befindet (vgl. § 2 Absatz
3a Nummer 1 Buchstabe c). Nicht erfasst sind Endlager. So-
weit § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe a den Wortlaut des
§ 7 Absatz 1 aufgreift, entspricht die Reichweite dem Anla-
genbegriff nach § 7 Absatz 1 in seiner durch die Rechtspre-
chung präzisierten Ausprägung.
Der in der Richtlinie 2009/71/EURATOM enthaltene Begriff
der nuklearen Sicherheit ist den Begriffsbestimmungen der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nachge-
bildet. Er umfasst die vier Sicherheitsebenen und greift einen
zentralen Schutzzweck auf. Das Schutzgut ist unter Berück-
sichtigung der einzelstaatlichen Umstände dem zumindest
gleichwertigen in § 1 Nummer 2 nachgebildet un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.929 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/3052, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.630–82.559 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 7901228277d12be5….

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