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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3052 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Die Begriffsbestimmungen werden – soweit erforderlich – um die durch die in Artikel 3 Nummer 1 und 2 der Richtlinie 2009/71/EURATOM neu eingeführten Definitionen erwei- tert. Soweit die verwendeten Begrifflichkeiten in der Wort- wahl von denen der Richtlinie abweichen, wird – wie aus- weislich des Erwägungsgrundes 10 der Richtlinie 2009/71/ EURATOM zulässig – hierdurch den einzelstaatlichen Um- Drucksache 17/3052 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode ständen Rechnung getragen und die Begrifflichkeiten an die bereits im Atomgesetz verwendeten Begriffe und Definitio- nen angepasst. Die Begriffsbedeutung bleibt dabei inhaltlich in vollem Umfang gewahrt. Der Begriff der kerntechnischen Anlage umfasst die Anlagen nach § 7 Absatz 1 (vgl. § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe a), Zwischenlagerungen für bestrahlte Kernbrennstoffe (vgl. § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe b) sowie Zwischenlagerun- gen, wenn die dort gelagerten radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der kerntechnischen Anlage resultieren, auf deren Gelände sich die Zwischenlagerung befindet (vgl. § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe c). Nicht erfasst sind Endlager. So- weit § 2 Absatz 3a Nummer 1 Buchstabe a den Wortlaut des § 7 Absatz 1 aufgreift, entspricht die Reichweite dem Anla- genbegriff nach § 7 Absatz 1 in seiner durch die Rechtspre- chung präzisierten Ausprägung. Der in der Richtlinie 2009/71/EURATOM enthaltene Begriff der nuklearen Sicherheit ist den Begriffsbestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nachge- bildet. Er umfasst die vier Sicherheitsebenen und greift einen zentralen Schutzzweck auf. Das Schutzgut ist unter Berück- sichtigung der einzelstaatlichen Umstände dem zumindest gleichwertigen in § 1 Nummer 2 nachgebildet un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.929 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3052, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.630–82.559 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 7901228277d12be5….
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