Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 14 · BT-Drs. 17/3040 · S. 36

Zu Artikel 14 (Änderung der Risikostruktur-

Zu Artikel 14 (Änderung der Risikostruktur-
Ausgleichsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 36)
Zu Buchstabe a
Grundlage für die Feststellung der Grundpauschale durch
das Bundesversicherungsamt sind künftig die der Festlegung
des durchschnittlichen Zusatzbeitrags durch das Bundes-
ministerium für Gesundheit nach § 242a SGB V – neu zu-
grunde gelegten Werte.
Der allgemeine Beitragssatz wird künftig gesetzlich festge-
schrieben (§ 241 SGB V neu). Der beim Bundesversiche-
rungsamt gebildete Schätzerkreis wird wie bisher im Herbst
die Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Mitglieder-
und Versichertenzahl der GKV im Folgejahr schätzen. Diese
Aufgabe wird nunmehr in § 220 Absatz 2 SGB V – neu –
normiert. Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach
Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises die Höhe
des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V
–neu – festlegen und jährlich bis zum 1. November im Bun-
desanzeiger bekannt geben.
Aus diesem Grund sind in der Risikostruktur-Ausgleichsver-
ordnung Folgeänderungen notwendig.
Zu Buchstabe b
Da die gesetzlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2011 in
Kraft treten und das Bundesministerium für Gesundheit erst
am 3. Januar 2011 nach Auswertung der Ergebnisse des
Schätzerkreises die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/3040
trags für 2011 im Bundesanzeiger förmlich bekannt gibt
(siehe § 242a Absatz 2 Satz 2 SGB V – neu), kann das Bun-
desversicherungsamt die auf der Grundlage der neuen ge-
setzlichen Vorschriften ermittelten Grundpauschale erst bis
zum 5. Januar 2011 bekannt geben. Entsprechend geben die
Krankenkassen ihren Versicherten die Grundpauschale erst
zum 15. Januar 2011 bekannt.
Zu Nummer 2 (§ 37)
Zu Buchst

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.135 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/3040 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/3040, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 186.350–190.485 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 69f12049d492e6e6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP