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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3055 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Änderung.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Zur Verbesserung der Rechtssicherheit wird klargestellt, dass
Brennholz, auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten,
und Holzkohle nicht der Energiesteuer unterliegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3055
Zu Nummer 3 (§ 1a)
Zu Buchstabe a (Satz 1)
Zu Doppelbuchstabe aa (Nummer 13a – neu)
Die Definition für Biokraft- und Bioheizstoffe im bisherigen
§ 50 Absatz 4 gilt für das gesamte Energiesteuergesetz. Zur
Verbesserung der Übersichtlichkeit wird sie deshalb in den
Definitionskatalog des § 1a aufgenommen. Um Inkompati-
bilitäten zwischen den in verschiedenen Rechtstexten in Be-
zug genommenen DIN-Normen zu vermeiden, wird – soweit
möglich – auf die jeweils geltenden Anforderungen der Ver-
ordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der
Qualitäten von Kraftstoffen verwiesen. Bei Bioethanol, das
dem Ottokraftstoff beigemischt wird, wird auf zwei verschie-
denen Ausgaben der DIN EN 15376 Bezug genommen, weil
darin unterschiedliche Mischungsverhältnisse geregelt wer-
den, die gleichzeitig auf dem Markt sind.
Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 14)
Für Gase, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, wird
klargestellt, dass diese energiesteuerrechtlich als Erdgas be-
trachtet werden, während gasförmige Biokraft- und Bioheiz-
stoffe den gasförmigen Kohlenwasserstoffen zuzuordnen
sind.
Zu Doppelbuchstabe cc (Nummer 16)
In der Definition der gasförmigen Kohlenwasserstoffe wird
klargestellt, dass im Sinn des Energiesteuergesetzes die gas-
förmigen Biokraft- und Bioheizstoffe dazu gehören. So kann
für die Vielzahl der insbesondere kleineren Erzeugungsan-
lagen die Anwendung der aufwändigeren Verfahrensbestim-
mungen für die Be

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.401 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3055, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.682–52.083 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert bfe5823f613212a5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP