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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3055 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 2 (§ 1) Zur Verbesserung der Rechtssicherheit wird klargestellt, dass Brennholz, auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten, und Holzkohle nicht der Energiesteuer unterliegen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3055 Zu Nummer 3 (§ 1a) Zu Buchstabe a (Satz 1) Zu Doppelbuchstabe aa (Nummer 13a – neu) Die Definition für Biokraft- und Bioheizstoffe im bisherigen § 50 Absatz 4 gilt für das gesamte Energiesteuergesetz. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wird sie deshalb in den Definitionskatalog des § 1a aufgenommen. Um Inkompati- bilitäten zwischen den in verschiedenen Rechtstexten in Be- zug genommenen DIN-Normen zu vermeiden, wird – soweit möglich – auf die jeweils geltenden Anforderungen der Ver- ordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen verwiesen. Bei Bioethanol, das dem Ottokraftstoff beigemischt wird, wird auf zwei verschie- denen Ausgaben der DIN EN 15376 Bezug genommen, weil darin unterschiedliche Mischungsverhältnisse geregelt wer- den, die gleichzeitig auf dem Markt sind. Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 14) Für Gase, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, wird klargestellt, dass diese energiesteuerrechtlich als Erdgas be- trachtet werden, während gasförmige Biokraft- und Bioheiz- stoffe den gasförmigen Kohlenwasserstoffen zuzuordnen sind. Zu Doppelbuchstabe cc (Nummer 16) In der Definition der gasförmigen Kohlenwasserstoffe wird klargestellt, dass im Sinn des Energiesteuergesetzes die gas- förmigen Biokraft- und Bioheizstoffe dazu gehören. So kann für die Vielzahl der insbesondere kleineren Erzeugungsan- lagen die Anwendung der aufwändigeren Verfahrensbestim- mungen für die Be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.401 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/3055, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.682–52.083 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert bfe5823f613212a5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP