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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3025 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Tabaksteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Tabaksteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Nummer 1)
Buchstabe a dient der Umsetzung des Artikels 3 Nummer 1
der Richtlinie 2010/12/EU. Die Änderung tritt zum 1. Januar
2015 in Kraft. Mit den Änderungen werden die so genannten
ECO-Zigarillos wie Zigaretten besteuert. Deutschland konn-
te für die Umsetzung der Definition eine Übergangsfrist aus-
handeln, die es den deutschen Unternehmen ermöglicht sich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3025
auf die neue Definition einzustellen. Da die Definition zu-
letzt zum 1. Januar 2008 umgestellt wurde und hierdurch er-
hebliche Investitionen erforderlich wurden, soll zumindest
die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich die Investitionen
amortisieren.
Zu Buchstabe b (Absatz 4)
Buchstabe b dient der Umsetzung des Artikels 3 Nummer 3
der Richtlinie 2010/12/EU. Die Definitionsänderung dient
der Präzisierung.
Zu Buchstabe c (Absatz 5)
Buchstabe c dient der Umsetzung des Artikels 3 Nummer 4
der Richtlinie 2010/12/EU. Die Definitionsänderung soll
Umgehungen erschweren, indem Rauchtabak auf Grund sei-
ner Schnittbreite zukünftig bereits dann wie Feinschnitt be-
steuert werden kann, wenn 25 Prozent des Gewichts der Ta-
bakteile weniger als 1,5 Millimeter lang oder breit sind.
Zu Buchstabe d (Absatz 7)
Folgeänderung zu Buchstabe a.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a (Absatz 2)
Redaktionelle Änderungen und erforderliche Anpassung auf
Grund der Richtlinie 2010/12/EU.
Zu Buchstabe b (Absatz 3 Satz 3)
Redaktionelle Änderungen und erforderliche Anpassung auf
Grund der Richtlinie 2010/12/EU.
Zu Nummer 3 (§ 3)
Zu Buchstabe a (Absatz 2)
Anpassung an den sonst im Gesetz gewählten Wortlaut.
Zu Buchstabe b (Absatz 5)
Buchstabe b dient der Umsetzung des Artikels 3 Nummer 2
der Richt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.757 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3025, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.813–42.570 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert c4277462f884bd5a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP