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Artikel 4 · BT-Drs. 17/3024 · S. 75

Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-

Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung in der Inhaltsüber-
sicht.
Zu Nummer 2 (§ 2 Absatz 2)
Artikel 110 Absatz 1 GG, der die Haushaltsgrundsätze fest-
legt, bezieht auch Sondervermögen als abgesonderte Be-
standteile des Bundesvermögens ein. Durch die Änderung
Drucksache 17/3024 – 76 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
in Absatz 2 wird die bisherige Bezugnahme auf Artikel 115
Absatz 2 GG gestrichen, da mit dem Gesetz zur Änderung
des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115,
143d) vom 29. Juli 2009 künftig die Möglichkeit entfällt,
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung außerhalb
des Bundeshaushalts einzurichten. Bereits eingerichtete
Sondervermögen, wozu auch der Finanzmarktstabilisie-
rungsfonds gehört, bleiben hiervon unberührt und können
auf der Basis der sie legitimierenden Gesetzesbeschlüsse
fortgeführt werden (vgl. Artikel 143d Absatz 1 Satz 2 GG).
Zu Nummer 3 (§ 3 Satz 5)
Die Änderung in Satz 5 vollzieht nach, dass die Finanz-
marktstabilisierungsanstalt seit Inkrafttreten des Gesetzes
zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom
17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1980) selbständige Bundesanstalt
und nicht mehr der Deutschen Bundesbank angegliedert ist.
Zu Nummer 4 (§ 3a)
In den Absätzen 1 und 2 erfolgt eine redaktionelle Anpas-
sung. Der nach Absatz 2 neu eingefügte Absatz 2a erweitert
den Aufgabenzuschnitt der Finanzmarktstabilisierungsan-
stalt um die Aufgaben der Artikel 1 und 2.
Für die Änderungen in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 6
Satz 1 und 2 gilt die Begründung für die Änderung in § 3
Satz 5 in gleicher Weise. Die bisherigen Mitwirkungsrechte
der Bundesbank bei der Organisation der Finanzmarkt-
stabilisierungsanstalt sind danach n

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.120 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3024, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 409.394–423.514 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 6f08eb5873e2b221….

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