Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/2583 · S. 22
Zu Artikel 2 (Änderung des Beurkundungs-
Zu Artikel 2 (Änderung des Beurkundungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 20a) Die Streichung der Wörter „nach § 78a Absatz 1 der Bundes- notarordnung“ in § 20a BeurkG hat nur redaktionellen Charakter. Zu Nummer 2 (§ 34a) § 34a Absatz 1 BeurkG-E regelt die Mitteilungspflicht des Notars bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen erbfolgerelevanten Erklärungen. Die Vor- schrift nimmt auf die in Artikel 1 Nummer 2 vorgesehenen Definitionen für die Begriffe „erbfolgerelevante Urkunde“ (§ 78b Absatz 2 Satz 1 BNotO-E) und „Verwahrangaben“ (§ 78b Absatz 2 Satz 2 BNotO-E) Bezug. Die Meldung hat elektronisch zu erfolgen. Ein anderer Meldeweg ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Verord- nungsermächtigung in § 78 Absatz 2 Satz 2 und 3 BNotO-E ermöglicht aber, für den Fall einer vorübergehenden techni- schen Störung bei der Registerbehörde eine nichtelektroni- sche Meldung zuzulassen. Nach § 10 Absatz 3 des Konsulargesetzes gilt § 34a Absatz 1 BeurkG entsprechend für den Konsularbeamten und die Konsularbeamtin bei der Beurkundung erbfolgerelevanter Urkunden. Sie treffen die gleichen Meldepflichten wie den Notar. Da notarielle Testamente in die besondere amtliche Verwah- rung zu bringen sind, hätte auch das Verwahrgericht mit der Registrierung dieser Urkunden befasst werden können. Da- von wurde aus mehreren Gründen abgesehen. Insbesondere liegen die relevanten Meldedaten dem beurkundenden Notar regelmäßig bereits in elektronischer Form vor, so dass ein direkter Export zum Zentralen Testamentsregister weniger fehleranfällig ist. Zudem verhindert ein früherer Registrie- rungszeitpunkt besser, dass eine Urkunde versehentlich nicht gemeldet wird. Außerdem sollen die Verwahrgerichte auf diese Weise spürbar entlastet werden. Eine etwaige Nach- meldung des Verwahrkennzeich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.642 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/2583, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.437–92.079 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert 1f929da300f69ffd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP