Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/2413 · S. 34
Zu Artikel 5 (Änderung der Schiedsstellenverord-
Zu Artikel 5 (Änderung der Schiedsstellenverord- nung) Zu Nummer 1 (Eingangsformel) Die Eingangsformel wird um die Verordnungsermächtigung nach § 130b Absatz 8 SGB V erweitert. Zu Nummer 2 (§ 1) Die Absätze 1 und 2 über die Zusammensetzung der jewei- ligen Schiedsstellen werden neu geordnet und um den Rege- lungsgehalt des § 130b Absatz 5 SGB V erweitert. Im Gegensatz zu § 129 Absatz 7 SGB V oder § 300 Absatz 4 SGB V ist die Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V mit jeweils zwei Vertretern der Vertragsparteien besetzt, wobei der pharmazeutische Unternehmer als Vertragspartner und damit auch dessen Vertreter für das jeweilige Schiedsverfah- ren wechseln. Im Übrigen wird die Begrifflichkeit insoweit angepasst, als einzelne Vertragsparteien und nicht deren Interessenver- bände die Mitglieder der Schiedsstelle benennen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Verträge nach § 130 Absatz 1 SGB V mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmern ge- schlossen werden, deren Vertreter auch in der Schiedsstelle Mitglied sind. Zu Nummer 3 (§ 2) In der Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V sind neben den ständigen unparteiischen Mitgliedern auch die Vertreter der jeweils wechselnden Vertragspartner stimmberechtigte Mitglieder. Deren Amtsdauer bezieht sich nur auf das Schiedsverfahren, das sie betrifft. Zu Nummer 4 (§ 3) Begründung siehe Nummer 2. Zu Nummer 5 (§ 6) Absatz 1 wird um das Schiedsverfahren nach § 130b SGB V erweitert. Absatz 3 ist bereits vom Wortlaut nicht auf dieses Schiedsverfahren anwendbar. Zu Nummer 6 (§ 8) Die Regelung zur Beschlussfähigkeit wird an die unter- schiedliche Besetzung der Schiedsstellen nach den §§ 129 Absatz 7, 300 Absatz 4 SGB V und § 130b Absatz 4 SGB V angepasst. Zu Nummer 7 (§ 9) Begründung siehe Nummer 2. Die Kosten für die Geschäfts- führung un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.053 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 179.384–181.437 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….
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