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Artikel 2 · BT-Drs. 17/2413 · S. 33
Zu Artikel 2 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Nummer 4. Zu Nummer 2 (§ 29) Zu Buchstabe a (Absatz 4) Die einheitliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Ber- lin-Brandenburg dient der Verfahrensbeschleunigung sowie der Einheitlichkeit der Spruchpraxis in Rechtsstreitigkeiten über Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 130b. Inso- weit wird Gleichklang mit den Klagen gegen Festbetragsent- scheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen erreicht. Zu Buchstabe b (Absatz 5) Die Streichung stellt die Zuständigkeit der Zivilgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten auch im Bereich der einzel- vertraglichen Beziehungen zwischen gesetzlichen Kranken- kassen und Leistungserbringern wieder her. Damit wird eine Rechtswegspaltung vermieden und die Einheit der Rechts- ordnung gewahrt. Zudem beseitigt die Änderung unnötige Doppelstrukturen in der Zivil- und Sozialgerichtsbarkeit und dient damit der Verwaltungsvereinfachung. Zu Nummer 3 (§ 51) Zu Buchstabe a Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht nur für ver- gaberechtliche Streitigkeiten, sondern auch für kartellrecht- liche Streitigkeiten im Bereich einzelvertraglicher Beziehun- gen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern an- geordnet. Damit wird eine einheitliche Zuständigkeit der Zivilgerichte für alle das Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) betreffenden Streitigkeiten in diesem Bereich sichergestellt. Zu Nummer 4 (Teil 2) Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Drucksache 17/2413 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Nummer 5 (§ 207) § 207 trifft eine Übergangsregelung für Verfahren in Streitig- keiten über Entscheidung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.717 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.109–178.826 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP