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Artikel 2 · BT-Drs. 17/2413 · S. 33

Zu Artikel 2 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zu Nummer 4.
Zu Nummer 2 (§ 29)
Zu Buchstabe a (Absatz 4)
Die einheitliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Ber-
lin-Brandenburg dient der Verfahrensbeschleunigung sowie
der Einheitlichkeit der Spruchpraxis in Rechtsstreitigkeiten
über Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 130b. Inso-
weit wird Gleichklang mit den Klagen gegen Festbetragsent-
scheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
erreicht.
Zu Buchstabe b (Absatz 5)
Die Streichung stellt die Zuständigkeit der Zivilgerichte für
vergaberechtliche Streitigkeiten auch im Bereich der einzel-
vertraglichen Beziehungen zwischen gesetzlichen Kranken-
kassen und Leistungserbringern wieder her. Damit wird eine
Rechtswegspaltung vermieden und die Einheit der Rechts-
ordnung gewahrt. Zudem beseitigt die Änderung unnötige
Doppelstrukturen in der Zivil- und Sozialgerichtsbarkeit und
dient damit der Verwaltungsvereinfachung.
Zu Nummer 3 (§ 51)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Darüber hinaus
wird die Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht nur für ver-
gaberechtliche Streitigkeiten, sondern auch für kartellrecht-
liche Streitigkeiten im Bereich einzelvertraglicher Beziehun-
gen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern an-
geordnet. Damit wird eine einheitliche Zuständigkeit der
Zivilgerichte für alle das Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen (GWB) betreffenden Streitigkeiten in diesem
Bereich sichergestellt.
Zu Nummer 4 (Teil 2)
Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b.
Drucksache 17/2413 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Nummer 5 (§ 207)
§ 207 trifft eine Übergangsregelung für Verfahren in Streitig-
keiten über Entscheidung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.717 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.109–178.826 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….

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