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Artikel 11 · BT-Drs. 17/2413 · S. 38

Zu Artikel 11 (Änderung des Zweiten Gesetzes über

Zu Artikel 11 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Land-
wirte)
Wegen der kleinteiligen Organisation in der landwirtschaftli-
chen Krankenversicherung wurde die Befugnis zum Ab-
schluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V
durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung dem Spitzenverband
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übertragen. Die-
se Aufgabenübertragung auf den Spitzenverband der land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung hat sich bewährt. Es ist
daher in Anknüpfung an das geltende Recht folgerichtig, die
Befugnis zum Abschluss von Verträgen mit pharmazeu-
tischen Unternehmern nach § 130c SGB V ebenfalls dem
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
zu übertragen.

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Herkunft

BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.102–202.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP