Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 17/2413 · S. 38
Zu Artikel 11 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
Zu Artikel 11 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Land- wirte) Wegen der kleinteiligen Organisation in der landwirtschaftli- chen Krankenversicherung wurde die Befugnis zum Ab- schluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der land- wirtschaftlichen Sozialversicherung dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übertragen. Die- se Aufgabenübertragung auf den Spitzenverband der land- wirtschaftlichen Sozialversicherung hat sich bewährt. Es ist daher in Anknüpfung an das geltende Recht folgerichtig, die Befugnis zum Abschluss von Verträgen mit pharmazeu- tischen Unternehmern nach § 130c SGB V ebenfalls dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu übertragen.
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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.102–202.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP