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Artikel 10 · BT-Drs. 17/2413 · S. 37

Zu Artikel 10 (Änderung der Packungsgrößenver-

Zu Artikel 10 (Änderung der Packungsgrößenver-
ordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Die Bestimmung der Packungsgrößen wird vereinfacht und
zielgenauer ausgestaltet. Die bisherige Einteilung nach
Messzahlen kann bei Änderungen der Stückzahl dazu füh-
ren, dass die Stückzahl und die Dauer der typischen Behand-
lungszyklen nicht mehr übereinstimmen. Dies hat zur Folge,
dass während eines Behandlungszyklus entweder eine neue
Arzneimittelverordnung erforderlich wird oder die verordne-
te Stückzahl den therapeutischen Bedarf erheblich über-
steigt. Um dies zu vermeiden, werden die Packungsgrößen-
kennzeichen künftig nach systematischen und einheitlichen
Kriterien auf der Basis der Zahl der einzelnen Anwendungs-
einheiten bestimmt. Die konkreten Packungsgrößen „N1“,
„N2“ und „N3“ beziehen sich danach auf folgende typische
Behandlungszyklen:
● N1 für die Akuttherapie bzw. zur Therapieeinstellung mit
einer Behandlungsdauer von zehn Tagen,
● N2 für die monitorpflichtige Dauertherapie mit einer Be-
handlungsdauer von 30 Tagen,
● N3 für eine gut eingestellte Dauertherapie mit einer Be-
handlungsdauer von 100 Tagen.
Die Eingrenzung der Messzahlen „N1“ bis „N3“ innerhalb
von Bandbreiten erleichtert den Austausch von Arzneimittel
mit gleichem Packungsgrößenkennzeichen, erhöht die
Transparenz der Arzneimittelversorgung und gewährleistet,
dass Packungen mit entsprechendem Kennzeichen tatsäch-
lich die erforderliche Zahl von Einzelanwendungen für zehn,
30 oder 100 Tage Behandlungsdauer enthalten.
Eine systematische „N“-Kennzeichnung erleichtert dem Ver-
tragsarzt die Arzneimittelauswahl, verbessert die Markt-
transparenz und vereinfacht Preisvergleiche – auch in der je-
weiligen Praxissoftware.
Zu Nummer 2 (§ 5)
Die Bestimmung der Messzahlen für die Packungsgrößen
durch Rechtsverordnung kann damit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.143 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/2413, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.959–202.102 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 236e7efc2e45f62a….

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