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Artikel 63 · BT-Drs. 17/2279 · S. 41

Zu Artikel 63

Zu Artikel 63
Die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Was-
serkraftwerken aus dem Jahr 1944 ist im Jahr 1984 zuletzt
geändert worden und erstreckt sich hinsichtlich der steuer-
lichen Begünstigung seitdem auf Anlagen, deren Baubeginn
in die Zeit vom 1. Januar 1938 bis zum 31. Dezember 1990
fällt (§ 3). Die Gewerbesteuerregelung in § 6 Absatz 2 be-
schränkt sich auf die Phase während der Bauzeit. Somit hat
sich diese Regelung durch die eingangs genannte Befristung
erledigt und kann aufgehoben werden. Mit der Aufhebung
dieser Regelung werden drei veraltete (davon zwei Reichs-)
Begriffe aus dem Bundesrecht entfernt.

BT-Drs. 17/2279 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/2279, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.029–176.663 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 83b0518e508cda0b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP