Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 17/2249 · S. 89

Zu Artikel 11 (Änderung des Wohnungsbau-Prämi- bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung zur Einkom-

Zu Artikel 11 (Änderung des Wohnungsbau-Prämi-                  bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung zur Einkom-
              engesetzes)                                       mensteuer durchgeführt würde. Es wird deshalb auf § 2
                                                                Absatz 5 EStG und nicht mehr allgemein auf § 2 EStG ver-
Zu Nummer 1       (§ 2a Satz 2)                                 wiesen; § 2 Absatz 5a EStG ist nicht anzuwenden.
Mit Wirkung ab dem Sparjahr 1996 ist das Verfahren bei der      Das führt allerdings dazu, dass Einkünfte aus Kapitalvermö-
Festsetzung der Wohnungsbauprämie für Beiträge an Bau-          gen bei der maßgebenden Einkommensgrenze grundsätzlich
sparkassen zur Erlangung von Baudarlehen erheblich verein-      außer Betracht bleiben. Diese Folge erscheint jedoch vertret-
facht worden. Zugleich wurde damit ein Beitrag zum Büro-        bar, da die Mehrzahl der Prämienberechtigten, die die gelten-
kratieabbau geleistet. In diesem Verfahren ist die Finanzver-   den Einkommensgrenzen (25 600/51 200 Euro für Alleinste-
waltung nur noch in einem automatisierten Datenabgleich in      hende/Ehegatten) einhalten, nicht über nennenswerte Ein-
die Prüfung des Prämienanspruchs eingebunden, bei dem ge-       künfte aus Kapitalvermögen verfügen dürften. Dies kann da-
prüft wird, ob die Wohnungsbauprämie mehrfach bean-             zu führen, dass Prämienberechtigte mit hohen Einkünften
sprucht wurde und insbesondere ob die Voraussetzungen be-       aus Kapitalvermögen und geringen anderen Einkünften in-
züglich der für die Wohnungsbauprämie maßgebenden Ein-          nerhalb der geltenden Einkommensgrenzen prämienberech-
kommensgrenzen erfüllt sind. Die Einkommensgrenze be-           tigt werden. Die möglichen Fallzahlen dürften j

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.288 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/2249 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/2249, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 578.459–586.747 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9d0a13482d4873db….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP