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Artikel 11 · BT-Drs. 17/2249 · S. 89
Zu Artikel 11 (Änderung des Wohnungsbau-Prämi- bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung zur Einkom-
Zu Artikel 11 (Änderung des Wohnungsbau-Prämi- bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung zur Einkom-
engesetzes) mensteuer durchgeführt würde. Es wird deshalb auf § 2
Absatz 5 EStG und nicht mehr allgemein auf § 2 EStG ver-
Zu Nummer 1 (§ 2a Satz 2) wiesen; § 2 Absatz 5a EStG ist nicht anzuwenden.
Mit Wirkung ab dem Sparjahr 1996 ist das Verfahren bei der Das führt allerdings dazu, dass Einkünfte aus Kapitalvermö-
Festsetzung der Wohnungsbauprämie für Beiträge an Bau- gen bei der maßgebenden Einkommensgrenze grundsätzlich
sparkassen zur Erlangung von Baudarlehen erheblich verein- außer Betracht bleiben. Diese Folge erscheint jedoch vertret-
facht worden. Zugleich wurde damit ein Beitrag zum Büro- bar, da die Mehrzahl der Prämienberechtigten, die die gelten-
kratieabbau geleistet. In diesem Verfahren ist die Finanzver- den Einkommensgrenzen (25 600/51 200 Euro für Alleinste-
waltung nur noch in einem automatisierten Datenabgleich in hende/Ehegatten) einhalten, nicht über nennenswerte Ein-
die Prüfung des Prämienanspruchs eingebunden, bei dem ge- künfte aus Kapitalvermögen verfügen dürften. Dies kann da-
prüft wird, ob die Wohnungsbauprämie mehrfach bean- zu führen, dass Prämienberechtigte mit hohen Einkünften
sprucht wurde und insbesondere ob die Voraussetzungen be- aus Kapitalvermögen und geringen anderen Einkünften in-
züglich der für die Wohnungsbauprämie maßgebenden Ein- nerhalb der geltenden Einkommensgrenzen prämienberech-
kommensgrenzen erfüllt sind. Die Einkommensgrenze be- tigt werden. Die möglichen Fallzahlen dürften j
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.288 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/2249, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 578.459–586.747 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9d0a13482d4873db….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP