Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 17/1953 · S. 11

Zu Artikel 3 (Änderung der Soldatinnen- und Sol-

Zu Artikel 3 (Änderung der Soldatinnen- und Sol-
datenurlaubsverordnung)
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Durch die insbesondere auch im Interesse der Grundwehr-
dienst leistenden Soldaten liegende Verkürzung des Grund-
wehrdienstes auf sechs Monate wird die Präsenz auf eine
Zeitspanne herabgesetzt, die es rechtfertigt und erfordert, für
diesen Personenkreis den Erholungsurlaub zu verkürzen. An-
derenfalls könnte die notwendige militärische Ausbildung
nicht mehr uneingeschränkt vermittelt werden, und der Funk-
Drucksache 17/1953 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tionsdienst auf Dienstposten würde eine nicht vertretbare
Verkürzung erfahren.
Die Bundesregierung hat bei der Festsetzung des Anspruchs
auf Erholungsurlaub auf sechs Tage eine umfassende Abwä-
gung der Interessen des Wehrpflichtigen und der Belange des
Dienstherrn vorgenommen. Insbesondere wurde die Festset-
zung der Urlaubsdauer im Hinblick auf die Fürsorgepflicht
des Dienstherrn, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die
Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2003/88/EG des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über
bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (EG-Arbeits-
zeitrichtlinie) geprüft.
Bei einer Dienstleistung von lediglich sechs Monaten ist das
Erholungsbedürfnis wesentlich geringer als bei längerfristi-
gen Wehrdienstverhältnissen. Für die Gesunderhaltung des
Grundwehrdienstleistenden ist es aus Fürsorgegründen des-
halb nicht notwendig, ihm den Erholungsurlaub anteilig in
der Höhe zu gewähren, die länger dienenden Soldatinnen und
Soldaten zusteht.
Die unterschiedliche Belastung von länger dienenden Solda-
tinnen und Soldaten einerseits und Grundwehrdienstleisten
andererseits sowie die strukturellen Unterschiede der ver-
schiedenen Arten des Wehrdienstes stellen sachliche 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.325 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/1953 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/1953, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.780–49.105 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert ee9c456b9b1a9b0f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP