Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/1953 · S. 11
Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 Der Verbleib in der Bundeswehr nach Satz 2 setzt eine wirk- same Verpflichtung auf Grund der Wehrpflicht voraus. Die Regelung kann den dazu erforderlichen Einberufungsbe- scheid nicht ersetzen. Sie ist entbehrlich, da Berufssoldaten zumindest den nur noch sechs Monate dauernden Grund- wehrdienst abgeleistet haben werden. Soweit eine Dienstleis- tung auf Grund der Wehrpflicht oder auf Grund einer Vor- schrift des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes erforder- lich ist, kann die Grundlage für die Fortdauer der Wehrdienst- leistung nach diesen Gesetzen rechtzeitig geschaffen werden. Zu Nummer 2 Mit der Entlassung eines Soldaten auf Zeit oder dem Verlust der Rechtsstellung als Soldat auf Zeit endet die Zugehörig- keit zur Bundeswehr (§ 56 Absatz 1 Satz 1). Bisher ordnet § 56 Absatz 1 Satz 2 jedoch in den dem § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und dem § 48 entsprechenden Fällen sowie in den Fällen des § 55 Absatz 4 und 5 den Verbleib in der Bun- deswehr an, soweit der (frühere) Soldat auf Zeit auf Grund der Wehrpflicht noch Grundwehrdienst zu leisten hat. Aller- dings bewirkt Absatz 1 Satz 2 a. F. nicht kraft Gesetzes die Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Wehrdienstver- hältnis nach dem Wehrpflichtgesetz. Die vom Gesetzgeber verzugslos gewollte Begründung eines Wehrdienstverhält- nisses zur Ableistung des Grundwehrdienstes bedarf daher eines Einberufungsbescheides durch die Wehrersatzbehör- den nach den §§ 21 und 23 des Wehrpflichtgesetzes. Der für den verzugslosen Übergang notwendige Abstimmungspro- zess zwischen Entlassungsdienststelle und Wehrersatzbehör- de kann zu einer sachwidrigen Verzögerung der Entlassung aus dem Dienstverhältnis und damit zu einer ungerechtfertig- ten Verlängerung des Anspruchs au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.856 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1953, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.924–45.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert ee9c456b9b1a9b0f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP