Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/1684 · S. 17
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungs- kasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft) Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass ein Ausein- anderfallen der Zuständigkeit für die Genehmigung des Haushaltsplans der Zusatzversorgungskasse für Arbeitneh- mer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) und für die Ge- nehmigung von Ausgaben, die dessen Haushaltsansätze überschreiten, hinderlich ist. Während das Bundesministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemäß § 8 für die Genehmigung des Haushaltsplans zustän- dig ist, ergibt sich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 73 Absatz 2 SGB IV die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde Drucksache 17/1684 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode (hier: BVA) für die Anzeige und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Durch die Änderung wird erreicht, dass zukünftig eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegeben ist.
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BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.103–61.128 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP