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Artikel 8 · BT-Drs. 17/1684 · S. 17

Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über

Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Land-
wirte)
Zu Nummer 1
Mit der Neufassung werden einerseits Auslegungsfragen ge-
klärt, die im Zusammenhang mit Versicherten nach § 3
Absatz 2 Nummer 1 und § 63 Absatz 1 in der Praxis aufge-
treten waren. Teilweise wurde hierzu die Auffassung vertre-
ten, anders als nach der Rechtsprechung zum Fünften Buch
Sozialgesetzbuch, ende in diesen Fällen der Krankengeldan-
spruch kraft Gesetzes mit dem Ende des Beschäftigungsver-
hältnisses. Demgegenüber sollte die vorherige Fassung aber
nur bewirken, dass der Versicherungsfall während des Be-
schäftigungsverhältnisses eingetreten sein muss. Insoweit
wird durch die Änderung keine leistungsrechtliche Verbesse-
rung bewirkt, sondern eine Gleichstellung mit Versicherten
nach dem SGB V. Daneben wird die Systematik der Vor-
schrift durch die Neufassung verbessert.
Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 1; der
Krankengeldanspruch für die nach dem Übergangsrecht Ver-
sicherten ist danach nicht mehr durch Verweisung in § 63,
sondern unmittelbar in § 12 geregelt.

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BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.992–60.103 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….

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