Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/1684 · S. 17
Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Land- wirte) Zu Nummer 1 Mit der Neufassung werden einerseits Auslegungsfragen ge- klärt, die im Zusammenhang mit Versicherten nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 und § 63 Absatz 1 in der Praxis aufge- treten waren. Teilweise wurde hierzu die Auffassung vertre- ten, anders als nach der Rechtsprechung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch, ende in diesen Fällen der Krankengeldan- spruch kraft Gesetzes mit dem Ende des Beschäftigungsver- hältnisses. Demgegenüber sollte die vorherige Fassung aber nur bewirken, dass der Versicherungsfall während des Be- schäftigungsverhältnisses eingetreten sein muss. Insoweit wird durch die Änderung keine leistungsrechtliche Verbesse- rung bewirkt, sondern eine Gleichstellung mit Versicherten nach dem SGB V. Daneben wird die Systematik der Vor- schrift durch die Neufassung verbessert. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 1; der Krankengeldanspruch für die nach dem Übergangsrecht Ver- sicherten ist danach nicht mehr durch Verweisung in § 63, sondern unmittelbar in § 12 geregelt.
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Herkunft
BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.992–60.103 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP