Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 17/1684 · S. 17
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Nach geltendem Recht beginnt in Fällen einer rückwirken- den Feststellung der Versicherungspflicht die Frist zur Be- freiung von der Versicherungspflicht nach Maßgabe von § 34 Absatz 2 Satz 3 und 4 mit Bekanntgabe des die Ver- sicherungspflicht feststellenden Bescheides. Im Ergebnis ermöglicht dies eine rückwirkende Befreiung von der Ver- sicherungspflicht über die Dreimonatsfrist des § 3 Absatz 2 Satz 1 hinaus. Durch die Änderung sind Personen, deren Versicherungs- pflicht nach § 1 Absatz 3 durch erfolgte Eheschließung ein- tritt, von dem Fristbeginn bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht ausgeschlossen. Für diesen Personen- kreis gelten ausschließlich die Befreiungsfristen des § 3 Ab- satz 2 Satz 1. Durch die Änderung wird partiell auch einem Anliegen des Bundesrechnungshofes entsprochen, der im Ergebnis eine Einschränkung der Möglichkeit zur rückwirkenden Befrei- ung befürwortet. Eine Einschränkung erfolgt durch die Än- derung für den Fall, in dem die erst nachträgliche Fest- stellung der Versicherungspflicht ihre Ursache in einem Mitteilungspflichtverstoß der Betroffenen findet. Zu Buchstabe b Bei saisonal tätigen mitarbeitenden Familienangehörigen findet ein regelmäßiger Wechsel zwischen hauptberuflicher Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger und Ar- beitslosigkeit statt. Der Zeitraum der Arbeitslosigkeit beträgt regelmäßig drei Kalendermonate und mehr, so dass bei Wie- deraufnahme der Tätigkeit ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu stellen ist. In der Praxis werden von den Betroffenen in al- ler Regel wiederholte Befreiungsanträge gestellt, z. T. unter- bleibt dies aus Unkenntnis, d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.419 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.573–58.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP